Lieser Rechtsanwälte: Kreisverwaltung macht den Weg frei für ring°racer

07.10.2013

– Anstrengungen der Sanierer ermöglichen Kreisverwaltung die Erteilung der Betriebserlaubnis

– ring°racer darf mit Auflagen an den Start

– Sanierer prüfen Auflagen und werden Stellung nehmen –

Nürburg, 04.10.2013. Nach intensiven Bemühungen und Gesprächen der Ringsanierer mit der zuständigen Kreisverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler hat die Nürburgring GmbH heute die Anhörung zur Betriebsgenehmigung für den ring°racer erhalten. Darin sind Auflagen enthalten, die erfüllt werden müssen, bevor der ring°racer für den Publikumsverkehr an den Start gehen kann. Die Ringsanierer haben nun vier Wochen Zeit, um die Auflagen auf ihre Umsetzbarkeit hin zu prüfen und gegenüber der Kreisverwaltung Stellung zu nehmen. Diese Verfahrensweise ist ein verwaltungsrechtlich üblicher Vorgang.

„Seitdem wir für den Nürburgring verantwortlich sind, haben wir alle Anstrengungen unternommen, um erforderliche Nachweise und Unterlagen zu beschaffen, die es letztlich der Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde möglicht gemacht haben, uns die lang ersehnte Betriebserlaubnis zu erteilen“, sagt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, Sanierungsgeschäftsführer der Nürburgring GmbH.

So hatte bereits der TÜV SÜD einen ‚Abschlussbericht zur technischen Überprüfung des ring°racer’ erstellt. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass alle technisch erforderlichen Prüfungen ohne Beanstandungen durchgeführt wurden, die für die Erteilung der Genehmigung zum Betrieb des ring°racer erforderlich sind. Zum Abschlussbericht zählt auch ein von der Nürburgring GmbH neu entwickelter Evakuierungsplan. Der TÜV SÜD bestätigte, dass es beim Betrieb des ring°racer zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung der Fahrgäste kommt. „Der ring°racer ist technisch einwandfrei, er ist sicher und er fährt. Nun wollen wir versuchen, dass er noch in diesem Jahr laufen wird, auch wenn sich die Saison bereits dem Ende zuneigt“, sagt Jens Lieser, Sachwalter der Nürburgring GmbH. Die Prüfung der Auflagen und die Vorbereitung der Stellungnahme an die Kreisverwaltung werden daher nun unter Hochdruck erfolgen.

„Wir freuen uns sehr, dass ein so wichtiges Symbol des Nürburgrings künftig als Zeichen für den Aufbruch und den Neustart stehen wird“, bekräftigt Sanierungsgeschäftsführer Schmidt. Der ring°racer ist eine Achterbahn, deren Schienenkonstruktion überwiegend parallel zur Start und Zielgeraden der Grand-Prix-Strecke am Nürburgring, teilweise im Freien und teilweise innerhalb der Gebäudekomplexe ring°boulevard und ring°werk verläuft. Die Anlage unterscheidet sich von einer herkömmlichen in Freizeitparks eingesetzten Achterbahn. Sie verfügt über keine gängigen Fahrelemente, wie Loopings oder Schrauben. Den Fahrgästen soll das Gefühl vermittelt werden, welchen physischen Kräften (Beschleunigung, Bremskräfte und Kurvenkräfte) ein Fahrer bei der Fahrt in einem Rennfahrzeug ausgesetzt ist. Besonders hervorzuheben ist die Beschleunigung des ring°racer. Auf einer Strecke von ca. 100 Metern werden die Züge, bestehend aus zwei Fahrzeugen mit jeweils vier Sitzplätzen, auf eine Geschwindigkeit von bis zu 170 km/h beschleunigt. Dies geschieht in etwa zwei Sekunden. Der sogenannte Katapult-Start ist vom Verfahren her vergleichbar mit dem Start von Flugzeugen auf Flugzeugträgern. Der Start (Launch) erfolgt mittels Luftdruck.

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