Linklaters: 5 vor 12 - Pflicht zur Durchführung von Energieaudits bis 5. Dezember 2015

10.11.2015

Berlin, 9. November 2015. Bis zum 5. Dezember 2015 sind alle europäischen Unternehmen, die nach EU-Definition nicht als Kleineres oder Mittleres Unternehmen (nicht-KMU) gelten, verpflichtet, periodisch Energieaudits durchzuführen. Wird die Prüfung des Energieverbrauchs unterlassen, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Hintergrund der gesetzlichen Verpflichtung ist die Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes, die seit April dieses Jahres in Kraft ist. Sie dient der Teilumsetzung der EU-Energie-Effizienzrichtlinie aus dem Jahr 2012, die dazu beitragen soll, den CO2-Ausstoß und damit auch den Energieverbrauch in den Mitgliedsländern zu senken. „Von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits sind alle Branchen betroffen. Dies ist vielen Unternehmen bislang gar nicht bewusst.“, sagt Dr. Markus Appel, Partner bei Linklaters im Berliner Büro. „Erschwerend kommt hinzu, dass die Umsetzungsfrist sehr kurz bemessen ist. Gerade in Deutschland hat der Gesetzgeber aber Übergangsregelungen vorgesehen.“

Welches Unternehmen in welchem Umfang der Prüfung unterliegt und welche möglichen Sanktionen bei Nichteinhaltung drohen, kann in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten mitunter deutlich abweichen. Insbesondere in multinationalen Unternehmensgruppen ist es wichtig, zu bestimmen, auf welcher Konzernebene Maßnahmen dringend erforderlich sind. Dies kann die übergeordnete Ebene betreffen und/oder auch die Ebene der Tochtergesellschaften in ihren jeweiligen Rechtsordnungen.

Linklaters hat in Zusammenarbeit mit der befreundeten Kanzlei Kinstellar eine grenzüberschreitende Kompaktübersicht erstellt. Sie schärft den Blick für die zentralen Fragen im Zusammenhang mit der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits und informiert über den aktuellen Stand. Berücksichtigt werden dabei auch die nationalen Besonderheiten in den verschiedenen Ländern der Europäischen Union, Serbien und der Türkei.

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