Linklaters berät France Télécom erfolgreich vor dem Landgericht Kiel - Schadensersatzklage in Milliardenhöhe zurückgewiesen

26.03.2009

Linklaters

Das Landgericht Kiel hat am 20. März die Schadensersatzklage früherer Aktionäre der Mobilcom AG gegen France Télécom in Höhe von 5 Milliarden Euro zurückgewiesen. Geklagt hatten die Firma Millennium GmbH und deren Geschäftsführerin Sybille Schmid-Sindram, Ehefrau von Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid. Die in Kiel ansässige Millennium und Schmid-Sindram waren zeitweise an Mobilcom beteiligt, dem ehemaligen Geschäftspartner von France Télécom.

Hintergrund der Schadensersatzforderung war der gescheiterte Ausbau des UMTS-Mobilfunknetzes. Im Jahre 2000 hatten sich das französische Unternehmen und Mobilcom zusammengeschlossen und für über acht Milliarden Euro eine UMTS-Lizenz ersteigert. 2002 kam es zum Streit über das Tempo beim Ausbau des Breitband-Mobilfunknetzes, woraufhin France Télécom aus dem Projekt ausstieg. Die Kläger argumentierten, France Télécom habe Mobilcom faktisch beherrscht und durch den Rückzug seien sowohl Mobilcom als auch deren Anteilseignerin Millennium Schäden entstanden.

Das Landgericht Kiel hielt die Vorwürfe für unbegründet. France Télécom habe Mobilcom weder faktisch noch durch einen Beherrschungsvertrag dominiert. Weiterhin sei weder die Anbahnung noch die Beendigung des UMTS-Projekts schädlich für Mobilcom gewesen.

Ein Prozessführungs-Team von Linklaters unter Leitung von Klaus Saffenreuther (Frankfurt) und Laurenz Schmitt (München) hat France Télécom umfassend vor dem Landgericht Kiel beraten.

Weitere Teammitglieder waren Dr. Stephan Balthasar, Dr. Ferdinand Kruis, Kerstin Aust sowie Alexander Katheder (alle München).

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