Linklaters berät Johnson Controls bei Kartellfreigabe in Phase II für den geplanten Kauf des Starterbatterie-Geschäfts von FIAMM

22.05.2007

Linklaters

Der geplante Erwerb des Starterbatteriegeschäfts von FIAMM wurde von der Europäischen Kommission als “3 to 2 merger” eingestuft und warf komplexe Fragen im Hinblick auf unilaterale und koordinierte Effekte auf, die zur Einleitung eines Phase II-Verfahrens führten. Eine zentrale Rolle spielte die Frage, ob die Transaktion auf der Basis der „failing company defence“ freigegeben werden konnte, da die FIAMM-Gruppe kurz vor dem Konkurs stand und nur durch den Verkauf des stark defizitären Starterbatteriegeschäfts vor der Insolvenz gerettet werden konnte.

Die Kommission gab den Zusammenschluss schließlich unter Auflagen am 9. Mai 2007 frei. Sie betrat hierbei Neuland, da sie – in Hinblick auf die negativen Folgen einer Insolvenz von FIAMM auf den Markt - Auflagen akzeptierte, die die Wettbewerbsprobleme nur teilweise beseitigten. Ungewöhnlich war des weiteren, dass die Kommission die Freigabeentscheidung erließ, obwohl Johnson Controls kurz vor Verfahrensende von der Transaktion Abstand genommen hatte.

Johnson Controls wurde beraten von einem Linklaters Team unter Leitung von Anne Federle. Es umfasste außerdem Eckart Wagner, Kerstin Fried, Philippe Noguès (alle Kartellrecht, Brüssel).

Anne Federle: "Dieses Verfahren war eines der komplexesten Phase II-Verfahren der Kommission vergangenen Jahre und gab der Kommission Gelegenheit, ihre Praxis zur Failing Company Defence weiter zu entwickeln."

Das deutsche Linklaters Kartellrechtsteam umfasst mehr als 20 Anwälte und berät zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts, u.a. in den Bereichen Europäische und deutsche Fusionskontrolle einschließlich internationaler Verfahren, Missbrauchsverfahren gegen marktbeherrschende Unternehmen, Kartelle und Bußgeldverfahren, Öffentliche Auftragsvergabe, Staatliche Beihilfen sowie Vertretung vor dem Gerichtshof, dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften und deutschen Gerichten.

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