Linklaters berät Saint Gobain bei Übernahme von Maxit

26.03.2008

Linklaters

Die EU-Kommission hat dem französischen Baukonzern Saint Gobain die Übernahme der HeidelbergCement-Tochter Maxit Holding unter Auflagen genehmigt. Hiernach muss sich Maxit im Gegenzug von den beiden deutschen Töchtern Südharzer Gipswerk und Maxit Baustoffe trennen, um den Wettbewerb auf den Gipsmärkten nicht zu gefährden.

Saint Gobain hat den Kauf von Maxit im Sommer 2007 angekündigt. Die Breisacher Maxit Holding erzielte vergangenes Jahr mit etwa 1.330 Mitarbeitern einen Umsatz von 318 Millionen Euro.

Ein internationales Linklaters-Kartellrechtsteam hat Saint Gobain bei dem Fusionskontrollverfahren vor der EU-Kommission beraten. Beteiligt waren Bernard van de Walle de Ghelcke, Gerwin Van Gerven und Jonas Koponen (alle Brüssel) sowie in Deutschland Dr. Daniela Seeliger und Oliver Mross (beide Düsseldorf).

Linklaters berät zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts, u.a. in den Bereichen europäische und deutsche Fusionskontrolle einschließlich internationaler Verfahren, Missbrauchsverfahren gegen marktbeherrschende Unternehmen, Kartelle und Bußgeldverfahren, Öffentliche Auftragsvergabe, Staatliche Beihilfen sowie Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof, dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften und deutschen Gerichten.

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