Linklaters beteiligt sich an Initiative gegen europäische Prozessverschleppung

06.07.2006

Linklaters

Mit einem Vorschlag zur Wiederbelebung einer effektiven europäischen Gerichtsstandsvereinbarung beteiligt sich Linklaters an den Arbeiten zur Evaluation der EG-Verordnung über Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung im Handels- und Zivilrecht (EuGVVO). Nach einem Diskussionspapier der europäischen Prozessrechtspraxis der Sozietät soll eine standardisierte Gerichtsstandsvereinbarung gewährleisten, dass nicht mehr das angerufene Gericht, sondern das gewählte Gericht über die eigene Zuständigkeit entscheidet. Bisher ist es nach dem europäischen Regelwerk z.B. für säumige Kreditnehmer möglich, durch Inanspruchnahme eines unzuständigen und langsamen Gerichts innerhalb der Europäischen Union die Durchsetzung der Ansprüche von Vertragspartnern vor dem zuständigen Gericht monate- oder sogar jahrelang zu blockieren. Diese Praxis des "Forum Shoppings" durch sog. "Torpedo-Kläger" bedeutet Jahr für Jahr zusätzliche Kosten für den europäischen Kreditmarkt.

Prozessrechts- und Europarechtsexperten aus allen europäischen Linklaters-Büros haben den gemeinsamen Entwurf einer europäischen Gerichtsstandvereinbarung am 30. Juni 2006 der von der EU Kommission zur Überarbeitung der EuGVVO beauftragten Arbeitsgruppe um die Heidelberger Prozessrechts-Professoren Burkhard Heß und Thomas Pfeiffer zugeleitet. Die Vereinbarung sieht vor, dass Rechtsstreitigkeiten vor dem Gericht, auf das sich die Parteien geeinigt haben, weitergeführt werden können, auch wenn zuvor - absichtlich - ein anderes, unzuständiges Gericht angerufen worden ist, um das Verfahren zu verzögern. Außerdem sollen alle Gerichte innerhalb der Europäischen Union ihre Zuständigkeit verweigern, wenn die Gerichtsstandsvereinbarung ergibt, dass das Gericht eines anderen Mitgliedstaates zuständig ist.

Hintergrund für die angestrebte Reform bildet unter anderem ein Verfahren des Mainzer Kabelnetzbetreibers PrimaCom gegen ein internationales Kreditgeber-Konsortium aus dem Jahr 2005. In dem Verfahren hatte PrimaCom die Bedienung eines Darlehens verweigert und trotz Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes in England vor den Landgerichten Frankfurt und Mainz Klage erhoben. PrimaCom hatte - letztlich erfolglos - argumentiert, dass nach der EuGVVO Gerichtsstandsklauseln bei missbräuchlichen Vertragsgestaltungen unwirksam seien.

Dr. Michael Weigel, Prozessrechtler und Partner im Frankfurter Büro von Linklaters hat in dem Verfahren auf Seiten der Kreditgeber JP Morgan federführend beraten und am aktuellen Diskussionspapier mitgewirkt:

"Es wäre zu begrüßen, dass sich endlich auch die Kommission des Problems der europaweiten Prozessverschleppung annimmt. Noch immer können Vertragsparteien durch die Anrufung eines unzuständigen Gerichtes eine oftmals langwierige Prozedur in Gang setzen und mit der einmal begründeten Rechtshängigkeit das eigentlich zuständige Gericht in seinen Entscheidungen behindern. Paradoxerweise war die Brüsseler Regelung dazu gedacht, genau diese schädlichen Wirkungen im gemeinsamen Binnenmarkt zu vermeiden. Der Vorschlag einer standardisierten europäischen Gerichtsstandsvereinbarung ist aus unserer Sicht ein praktikables Mittel, um effiziente europäische Rechtsprechung zu gewährleisten und damit auch Kreditkosten zu senken, die Unternehmen bisher für das zusätzliche Risiko kalkulieren müssen."

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