Linklaters Oppenhoff & Rädler: Ottmar Bühler-Förderpreise für talentierten Steuernachwuchs - EU-St euerreferent: Unternehmensbesteuerung vor Konsolidierung?

27.05.2005

Linklaters Oppenhoff & Rädler

In der Ludwig-Maximilians-Universität München wurden gestern Abend vier junge Steuerakademiker mit dem Ottmar Bühler-Förderpreis ausgezeichnet. Linklaters Oppenhoff & Rädler zeichnet damit bereits zum fünften Mal besondere wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und des Steuerrechts aus. Der Förderpreis ist nach dem Universitätsprofessor Ottmar Bühler (1884-1965) benannt.

Als Hauptredner der Festveranstaltung beschrieb Dr. Matthias Mors, Referatsleiter Analyse und Koordination der Steuerpolitiken in der Generaldirektion für Steuern und Zollunion der EU-Kommission, die Zukunft der Unternehmensbesteuerung in Europa. Die zunehmende Zahl der vom Europäischen Gerichtshof zu entscheidenden Fälle zeige die derzeitigen Probleme der Unternehmensbesteuerung in Europa auf. Hierfür seien u.a. Schwachstellen in der Gemeinschaftsgesetzgebung, diskriminierende Regelungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten und ein unzureichendes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) verantwortlich. Leidtragend seien hier insbesondere grenzüberschreitend tätige Unternehmen.

Zur Lösung der Probleme hat die EU-Kommission eine Reihe von kurzfristigen Maßnahmen durchgeführt, z.B. die Erweiterung der Fusions-Richtlinie, die Erarbeitung von Orientierungshilfen zur Anwendung der EuGH-Rechtsprechung, eine Initiative zur Erarbeitung eines einheitlichen europäischen DBAs oder die Einsetzung eines gemeinsamen Verrechnungspreisforums.

Langfristig sei allerdings die Schaffung einer konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für die Unternehmenstätigkeit in der EU der beste Weg. Für kleinere und mittlere Unternehmen habe die Kommission bereits ein Pilotprojekt zur Sitzlandbesteuerung gestartet. Die EU habe außerdem eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich nun stufenweise mit den verschiedenen Punkten einer möglichen einheitlichen Steuerbemessungsgrundlage beschäftige (z.B. Anknüpfungspunkt der Besteuerung, Abgrenzung der Drittstaateneinkünfte, Zerlegungsmaßstab).

Professor Albert J. Rädler, der die rund 100 Gäste begrüßt hatte, mahnte in diesem Zusammenhang die Mitgliedsstaaten, das Prinzip der Gemeinschaft stärker zu verfolgen. Rädler, einer der renommiertesten Experten im europäischen Steuerrecht: „Meine Aufforderung an die Kommission: machen Sie den Mitgliedsstaaten hier mehr Druck.“

Dass Europa auch im Steuerrecht immer wichtiger werde, stellte auch Professor Manuel R. Theisen fest, an dessen Münchner Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerrecht die Ottmar Bühler-Förderpreisträger ihre Arbeiten fertigten. Die Auswahl der Arbeiten belege dies eindrucksvoll, sagte er in seiner Laudatio.

Theisen und Rädler gehören dem Kuratorium an, das die Preisträger bestimmte. Weitere Mitglieder sind Dr. h.c. Wolfgang Spindler, designierter Präsident des Bundesfinanzhofes und Dr. Jens Blumenberg, Partner bei Linklaters Oppenhoff & Rädler.

Die mit Geldpreisen verbundenen Auszeichnungen erhielten in diesem Jahr:

Dipl.-Kfm. Dr. Florian Zeller, MBR (29) für seine Dissertation "Der Einfluss von Steuern im Portfoliomanagement von Investmentfonds"

 

Dipl.-Kffr. Burgl Lahm (24) für ihre Diplomarbeit "Verlustnutzungsstrategien im internationalen Konzern"

 

Dipl.-Kffr. Gabriele Daisenberger (28) für ihre Diplomarbeit "Der Einfluss der Besteuerung auf die grenzüberschreitende Mobilität deutscher Unternehmen im

 

Europäischen Binnenmarkt"

 

Dipl.-Kffr. Carolin Albrecht (25) für ihre Diplomarbeit "Die Finanzierungsstruktur international tätiger deutscher Konzerne - eine steuerliche Analyse"

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Das Steuerteam von Linklaters Oppenhoff & Rädler hat in den vier deutschen Büro Berlin, Frankfurt, Köln und München insgesamt rund 50 Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Sie beraten in den Bereichen Unternehmenstransaktionen, Restrukturierungen, Privatisierungen, Immobilien-Leasingstrukturen, strukturierte Finanzierungen, steuerliche Beratung von Kapitalmarktprodukten, Konzernverrechnungspreise, Strukturierung von Private Equity Fonds und Investments, Unternehmensnachfolgeplanung, steuerrechtliche Forensik, Steuerstrafrecht, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern und Zölle.

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