Linklaters Oppenhoff & Rädler: Zürich Versicherungverteidigt erfolgreich Wortmarke "Zürich"
Linklaters Oppenhoff & Rädler
Kay-Uwe Jonas und Dr. Nils Weber von Linklaters Oppenhoff & vertraten dabei die Zürich Versicherungs-Gesellschaft.
Die Versicherung hatte gegen einen Verlag geklagt, der unter dem Titel "Zürich Club" Finanzinformationen vertrieb. Das Landgericht Düsseldorf hatte eine Verwechslungsgefahr und daher einen Unterlassungsanspruch verneint. Dieser wurde der Zürich Versicherung allerdings in der Berufung vom OLG Düsseldorf zugestanden.
Die Richter erkannten, dass der Verkehr die Marke "Zürich", insbesondere außerhalb der Schweiz, im Bereich Versicherungs- und Finanzdienstleistungen der Klägerin zuordne. Von der Schutzfähigkeit der Marke "Zürich" war zu Recht auch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei der Eintragung der Marke ausgegangen.
Kay-Uwe Jonas, der das Verfahren für die Zürich Versicherung betreute: "Es ist die Ausnahme, in diesem Fall aber sehr wohl gerechtfertigt, dass die geographische Angabe "Zürich" als Wortmarke geschützt ist."