Linklaters vertritt Boris Becker erfolgreich vor dem Oberlandesgericht München

24.08.2007

Linklaters

Das OLG München hat die Zahlungsklage des Insolvenzverwalters des Internetportals Sportgate AG gegen Boris Becker über 1,5 Mio. Euro fast vollständig bis auf einen Betrag von 108.000 Euro abgewiesen. Das Urteil beendet damit einen jahrelangen Rechtsstreit. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen.

Die Forderung, basierend auf einer von Herrn Becker im Juli 2000 abgegebenen Erklärung, war bereits vom Landgericht München I und in zweiter Instanz vom OLG München als unbegründet zurückgewiesen worden. Der BGH hatte das Berufungsurteil jedoch aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an einen anderen Senat des OLG zurückverwiesen, der jetzt entschied. Danach haftet Herr Becker wegen der abgegebenen Erklärung jedenfalls deshalb nicht, weil diese Erklärung im Rahmen einer Vereinbarung von November 2000 aufgehoben worden war. Da sich Herr Becker in dieser Vereinbarung aber zur Mithaftung wegen einer eventuellen Unterbilanz der Sportgate AG zum Zeitpunkt ihrer Eintragung ins Handelsregister verpflichtet hatte, wurde er wegen dieses - anderen - rechtlichen Gesichtspunkts zu einem Bruchteil von unter 10 % der Klagesumme verurteilt.

Die Sportgate AG war offiziell im Sommer 2001 als Internetportal für 87.000 Vereine des Deutschen Sportbundes gegründet worden. Boris Becker selbst war mit fünf Prozent am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Bereits ein knappes Jahr später musste die Gesellschaft Insolvenz anmelden.

In dem Verfahren ging es um eine vermeintliche Verpflichtungserklärung Beckers gegenüber Sportgate. "To whom it may concern" - dieser unbestimmte Empfänger sollte nach der bestrittenen Lesart des Insolvenzverwalters die Sportgate sein. Im Jahr 2001 unterschrieb der dreimalige Wimbledonsieger ein Blatt Papier mit dem Passus, für Verluste der Sportgate AG "in Gründung" bis zu einem Betrag von 1,5 Mio. Euro einzustehen. Streitig blieb, ob aus dieser Erklärung der Sportgate AG selbst ein Forderungsrecht erwachsen sollte oder nur der Pixelpark AG, die hohe Forderungen gegen die Sportgate AG hatte und ein entsprechendes Interesse an Sicherungsgebern. Das OLG stellte jetzt fest, dass die Verpflichtungserklärung jedenfalls im November 2000 aufgehoben wurde.

Laurenz Schmitt, der Boris Becker für Linklaters vertrat, sagte zu dem Fall: „Wir freuen uns, Boris Becker in dieser Sache erfolgreich beraten zu haben. Obwohl die Klageabweisung in den vorhergehenden Verfahren unterschiedlich begründet wurde, bleibt das Ergebnis eindeutig: In den Händen des Insolvenzverwalters der Sportgate AG hatte die abgegebene Erklärung nie eine rechtliche Wirkung.“

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