Linklaters zeichnet Steuer-Talente aus/Prof. Wiegard erläutert in Festvortrag Vorschlag zur Unternehmenssteuerreform

22.05.2006

Linklaters

In der Ludwig-Maximilians-Universität München wurden am vergangenen Mittwoch die Ottmar Bühler-Förderpreise verliehen. Mit dem von Linklaters gestifteten Preis wurden bereits zum sechsten Mal herausragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und des Steuerrechts ausgezeichnet. Der Förderpreis ist nach dem Steuerrechtler Prof. Dr. Ottmar Bühler (1884-1965) benannt.

Die mit Geldpreisen verbundene Auszeichnung erhielten in diesem Jahr:

* Dipl.-Kfm. Martin Raßhofer (28 Jahre) für seine Diplomarbeit "Nutzung von Qualifikationskonflikten bei der internationalen Steuerplanung"

* Dipl.-Kfm. Alexander Reichl (29) für seine Diplomarbeit "Gruppenbesteuerungskonzepte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - eine betriebswirtschaftliche Analyse"

* Dipl.-Kfm. Dr. oec. publ. Sven Petersen, MBR (29) für seine Dissertationsschrift "Einfluss der Besteuerung auf Integration und Konzernierung - eine transaktionskostenökonomische Analyse"

* Dipl.-Kffr. Dr. oec. publ. Huili Wang, MBR (30) für ihre Dissertationsschrift "Besteuerung deutscher Direktinvestitionen in der Volksrepublik China".

Konzepte zur Reform der Unternehmensbesteuerung in Deutschland stellte in einem Festvortrag Prof. Dr. Wolfgang Wiegard vor, Mitglied des Sachverständigenrates und Professor am Institut für Volkswirtschaftslehre und Ökonometrie an der Universität Regensburg. Wiegard wirkte maßgeblich am Reformvorschlag des Sachverständigenrats mit.

Nach Ansicht von Wiegard müssen primäre Ziele einer Unternehmenssteuerreform die Verbesserung der Standortattraktivität und die Gewährleistung von Entscheidungsneutralität sein, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung und Rechtsformwahl der Unternehmen. Als Nebenbedingungen seien die Sicherung der Steuerbasis für den Fiskus sowie die Kompatibilität mit dem EU-Recht zu beachten.

Kennzeichen des Reformvorschlags des Sachverständigenrates ist die Umsetzung einer dualen Einkommensteuer. Kapitaleinkünfte würden mit einem proportionalen Steuersatz von 25 % besteuert, und zwar unabhängig davon, ob die Kapitaleinkünfte im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen erzielt würden. Andere Einkünfte unterlägen einem progressiven Steuersatz. Im Betriebsvermögen ist demnach eine Gewinnspaltung in einen Verzinsungsanteil, der begünstigt besteuert werden soll, sowie in die sonstigen Erwerbseinkünfte erforderlich. Bei Personengesellschaften soll ein transparentes Besteuerungskonzept beibehalten werden. Wiegard verglich das Konzept des Sachverständigenrates mit dem Reformvorschlag der Stiftung Marktwirtschaft und stellte Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus.

Ein Vorteil des Konzepts des Sachverständigenrates sei nach Ansicht von Wiegard, dass damit eine weitgehende Finanzierungsneutralität verwirklicht werden könne.

In der von Prof. Albert J. Rädler geleiteten Diskussion wurden die Hürden deutlich, die für eine wirkliche Steuervereinfachung überwunden werden müssen. Das Reformkonzept des Sachverständigenrates will das Steuersystem insbesondere dadurch vereinfachen, dass ein möglichst hohes Maß an Entscheidungsneutralität verwirklicht wird und dadurch Gestaltungsmöglichkeiten minimiert werden. Dazu ist eine Anknüpfung der Bemessungsgrundlage an ökonomische Größen erforderlich, deren konkrete Ermittlung allerdings schwierig sein kann. Mit der Diskussion um "die Steuererklärung auf einem Bierdeckel" würden deshalb in der Öffentlichkeit Illusionen geweckt, die so wohl nicht erfüllbar seien, sagte Wiegard.

Prof. Dr. Manuel R. Theisen würdigte in seiner anschließenden Laudatio die vier Preisträger. An seinem Münchner Lehrstuhl für allgemeine Betriebswirtschaftslehre, betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerrecht wurden die Arbeiten der Ottmar Bühler-Förderpreisträger gefertigt.

Theisen und Rädler gehören dem Kuratorium an, das die Preisträger bestimmte. Weitere Mitglieder sind Dr. h.c. Wolfgang Spindler, Präsident des Bundesfinanzhofs und Dr. Jens Blumenberg, Partner bei Linklaters.

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Das deutsche Steuerteam von Linklaters umfasst insgesamt rund 70 Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Betriebswirte, die aus den Büros Berlin, Frankfurt, Köln und München arbeiten. Die Praxis wurde im Oktober 2005 als "JUVE Kanzlei des Jahres im Steuerrecht" ausgezeichnet.

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