Linse & Ehrlicher: afz Service GmbH stellt Insolvenzantrag

16.05.2017

- Insolvenzantrag beim Amtsgericht Schweinfurt gestellt

- Betrieb läuft uneingeschränkt weiter

- 184 Mitarbeiter von Insolvenz betroffen

- Insolvenzgeld bis einschließlich Juni 2017 gesichert -

Schweinfurt, 15.05.2017. Die afz Service GmbH mit Sitz in Schweinfurt hat heute beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht ist dem Antrag gefolgt und hat Herrn Rechtsanwalt Klaus-Christof Ehrlicher, LL.M. von der Kanzlei Linse & Ehrlicher zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Damit vollzieht die afz Service GmbH über eine gerichtliche Sanierung einen wichtigen Schritt hin zu einer konsequenten Sanierung. Die afz Service GmbH ist ein Dienstleister, der insbesondere bei der Bereitstellung von Arbeitnehmern und Auszubildenden sowie in der Jugendförderung und Jugendhilfe tätig und auch bei der Flüchtlingshilfe aktiv ist. Damit erbringt sie für die Stadt Schweinfurt und die Region einen wichtigen Beitrag.

Arbeitsförderungszentrum e. V. nicht betroffen

Der gemeinnützige afz e.V., der Mehrheitsgesellschafter der afz Service GmbH ist, ist ausdrücklich nicht von der Insolvenz betroffen. Gesellschaftsrechtlich handelt es sich um zwei eigenständige getrennte Unternehmen. Der Antrag der afz Service GmbH war notwendig geworden, nachdem Stundungsverhandlungen mit einem Gläubiger endgültig gescheitert waren. Die finanziellen Altlasten machten den Gang zum Amtsgericht letztlich unausweichlich.

Betrieb läuft uneingeschränkt weiter

„Ich bin zuversichtlich, dass wir den Betrieb stabilisieren und weiterfortführen können. Denn die afz Service GmbH ist in Schweinfurt und der Region mit ihrem Dienstleistungsangebot bekannt und im Kern gut aufgestellt“, sagt der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ehrlicher. Er werde sich mit seinem Team nun schnell einen Überblick über das Unternehmen verschaffen und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführerin Monika Urlaub an einer zukunftssichernden Lösung arbeiten. Hierbei wird der vorläufige Insolvenzverwalter alle sich bietenden Sanierungsoptionen überprüfen. Derweil läuft der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiter. Der Insolvenzantrag wird keine Auswirkung auf die Dienstleistungen der afz Service GmbH haben. Alle Leistungen werden mit der gewohnten Qualität, Pünktlichkeit und Verlässlichkeit wie bisher erbracht. Die Löhne und Gehälter der 184 Mitarbeiter sind für die Monate April, Mai und Juni durch das Insolvenzgeld gesichert.

Positive Zukunftsaussichten

Die afz Service GmbH befindet sich seit 2015 in einem laufenden Umstrukturierungsprozess und war bereits auf einem guten Weg der Konsolidierung. Der Bedarf an den Dienstleistungen ist hoch, die Auftragslage der afz Service GmbH gut und auch die Zufriedenheit der Kunden bestätigt, dass das Geschäftsmodell der Gesellschaft grundsätzlich tragfähig ist. Jedoch erschweren gerade die finanziellen Altlasten die Sanierung erheblich.

Erstellung eines Insolvenzplans beabsichtigt

Bei der wichtigen Phase der mittel- und langfristigen Sanierung wird das Unternehmen zusätzlich von den Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Norman Lenger, LL.M. und Sanierungsberater Philipp Köppe, MHBA von Rödl & Partner unterstützt. Sie werden gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan erstellen und die Gespräche mit potentiellen Investoren führen. So könnte die afz Service GmbH im Zuge einer Eigensanierung nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne Altlasten in eine neue Zukunft starten.

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