Löschfahrzeugkartell: Gleiss Lutz begleitet IVECO Magirus bei Sammelvergleich mit Kommunen

15.05.2013

Der Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen IVECO Magirus hat mit Unterstützung von Gleiss Lutz nach langwierigen Verhandlungen eine außergerichtliche Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden über einen Sammelvergleich zur Regulierung von Kartellschadensersatzansprüchen erzielt. Es handelt sich hierbei um die Aushandlung des ersten Kollektivvergleichs in Deutschland. Die Ansprüche aller möglicherweise vom Löschfahrzeugkartell geschädigten Kommunen werden aus einem zentralen Fonds bezahlt.

Das Bundeskartellamt verhängte im Jahr 2011 Bußgelder wegen kartellrechtswidrigem Verhalten beim Vertrieb von Feuerwehrlöschfahrzeugen über 7,5t (Normfahrzeuge) gegen die Unternehmen Rosenbauer, Schlingmann und Ziegler, später auch gegen IVECO Magirus. Der Bußgeldbescheid gegenüber IVECO Magirus ist allerdings nicht bestandskräftig.

Seit 2011 verhandelten Hersteller und kommunale Spitzenverbände über eine außergerichtliche Regulierung etwaiger kartellbedingter Schäden der über 11.500 Kommunen in Deutschland. Auf der Grundlage eines von beiden Seiten in Auftrag gegebenen wettbewerbsökonomischen Sachverständigengutachtens kamen die Parteien überein, einen Regulierungsfonds mit einem Gesamtumfang von maximal 6,738 Millionen Euro einzurichten, aus dem betroffene Kommunen eine Kompensation erhalten. Am 13. Mai 2013 schlossen IVECO Magirus, Rosenbauer und Schlingmann mit den kommunalen Spitzenverbänden einen Rahmenvergleich, dem sich die einzelnen Kommunen nun anschließen können. Gleiss Lutz war an den Verhandlungen maßgeblich beteiligt.

Der Sammelvergleich dürfte Pilotcharakter für andere Kartellfälle haben, bei denen ebenfalls tausende von Abnehmern Schadensersatz geltend machen.

Die von einigen Kommunen erhobenen Schadensersatzklagen vor verschiedenen Landgerichten konnte IVECO Magirus mit Unterstützung von Gleiss Lutz erfolgreich abwehren.

Das Gleiss Lutz-Team besteht aus: Dr. Christian Steinle (Partner), Dr. Ines Bodenstein und Dr. Matthias Hörster (alle Kartellrecht, Stuttgart).

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