Luther: Die SE unter die Lupe genommen - aktuelle Studie im Auftrag der Europäischen Kommission

26.04.2010

Luther

Köln, 23. April – Die „Societas Europaea“, kurz SE, ist sechs Jahre nach ihrer Einführung den Unternehmen in Europa zwar bekannt, ihre Nutzung ist jedoch regional stark unterschiedlich und hinkt hinter den an sie gerichteten Erwartungen hinterher. So das Fazit einer Studie, die die Europäische Kommission zu Beginn 2009 in Auftrag gegeben hatte. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH war gemeinsam mit Ernst & Young Avocats (Frankreich) verant-wortlich für die Erstellung der Studie.

Rund neun Monate haben Dr. Arnd Becker und Dr. Luc Julien-St. A-mand - projektverantwortliche Partner von Luther und von Ernst & Y-oung Avocats – gemeinsam mit einem internationalen Team von Rechtsanwälten und Professoren, darunter Prof. Dr. Klaus J. Hopt, Hamburg, benötigt, um im Auftrag der EU-Kommission die gesetzlichen Grundlagen und die Daten zur Verbreitung der SE in 25 Mitgliedsstaa-ten der EU und des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zusam-menzustellen. Zugute kam den Autoren dabei die hervorragende inter-nationale Vernetzung Luthers. Neben den Recherchen mit Hilfe anwalt-licher Kollegen in den betreffenden Ländern wurden auch Interviews mit SEs im In- und Ausland geführt sowie statistische Daten in den lokalen Registern erhoben. Des Weiteren wurden europaweit Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft zu ihren Erfahrungen und Einschätzungen in Bezug auf die SE befragt.

Die Europäische Kommission hat die Studienergebnisse inzwischen auf ihrer Homepage veröffentlicht (http://ec.europa.eu/internal_market/company/se/index_en.htm#news); am 26. Mai werden sie in Brüssel intensiv diskutiert.

Bemerkenswert ist die regional unterschiedliche Verbreitung der SE. Mit rund 130 SEs erfreut sich die „Europa AG“ in Deutschland und Tsche-chien der größten Beliebtheit. „Die Zahl für Tschechien hat uns sehr ü-berrascht. Allerdings liegt sie hauptsächlich an den dortigen inaktiven Vorratsgesellschaften. In Deutschland ist die SE attraktiv, weil sie ins-besondere bei der Leitung durch einen Verwaltungsrat und bei der Mit-bestimmung Vorteile gegenüber der AG hat“ erklärt Dr. Arnd Becker. In Südeuropa dagegen werde die SE bislang so gut wie nicht genutzt. Die Autoren gehen davon aus, dass nur wenige Unternehmen ein Grundka-pital von 120.000 Euro einsetzen wollen. Der gute Ruf der SE als euro-päische Gesellschaft, der insbesondere osteuropäische SE-Gründer motiviere, spiele im Süden keine entscheidende Rolle. Die SE-spezifische Möglichkeit, nicht nur den Verwaltungssitz, sondern sogar den Satzungssitz grenzüberschreitend zu verlegen, sei durchaus ge-nutzt worden; hervorzuheben sei die Zahl von sechs Sitzverlegungen al-lein nach Zypern.

Die Ergebnisse der Studie könnten, so Becker, Auswirkungen auf lau-fende Gesetzgebungsverfahren der EU, beispielsweise zur Europäi-schen Privatgesellschaft („SPE“) haben. Auch dürfte die durchaus sehr unterschiedliche Umsetzung der SE-Richtlinie in den EU- und EWR-Ländern vor dem Hintergrund des nun mit der Studie vorliegenden Ab-gleichs mit den anderen Ländern modifiziert werden. Insbesondere das aufwändige Verfahren zur Verhandlung über die Mitbestimmung und auch die Frage, ob eine SE-Gründung in bestimmten Fällen, zum Bei-spiel als Konzerngesellschaft, nicht auch durch Formwechsel aus einer GmbH oder durch Bargründung möglich sein werden sollte, seien An-satzpunkte für Änderungen. „Der Wille, im europäischen Gesellschafts-recht große Schritte voran zu machen, ist bei der Europäischen Kom-mission auf jeden Fall deutlich spürbar“, so Becker

Der Beauftragung lag eine Ausschreibung der EU-Kommission mit ei-nem Budget von 250.000 EUR zugrunde.

Erhältlich ist die Studie bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, Es-sen, Dr. Arnd Becker (Email: arnd.becker@luther-lawfirm.com)

Im Auftrag der Europäischen Kommission:

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, Essen: Dr. Arnd Becker (Partner), Bastian Laue (beide Gesellschaftsrecht / M&A)

Ernst & Young Avocats, Strasbourg: Dr. Luc Julien-St. Amand (Partner), Laurence Cullier

Kurzprofil Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mit einem umfassenden Angebot in allen wirtschaftlich relevanten Fel-dern der Rechts- und Steuerberatung ist Luther eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Die Full-Service-Kanzlei ist mit mehr als 320 Rechtsanwälten und Steuerberatern in zwölf deutschen Wirt-schaftsmetropolen vertreten und mit Auslandsbüros in Brüssel, Buda-pest, Istanbul, Luxemburg sowie Shanghai und Singapur in wichtigen Investitionsstandorten und Finanzplätzen Europas und Asiens präsent. Zu ihren Mandanten zählen große und mittelständische Unternehmen sowie die öffentliche Hand.

Luther verfügt über enge Beziehungen zu Wirtschaftskanzleien in allen maßgebenden Jurisdiktionen weltweit. In Kontinentaleuropa ist Luther Teil einer Gruppe von unabhängigen, ihn ihren jeweiligen Ländern füh-renden Kanzleien, die seit vielen Jahren ständig bei grenzüberschrei-tenden Mandaten zusammenarbeiten.

Luther ist das deutsche Mitglied von Taxand, dem weltweiten Netzwerk unabhängiger Steuerpraxen.

Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfolgt einen unternehme-rischen Ansatz: Alle Beratungsleistungen richten sich am größtmögli-chen wirtschaftlichen Nutzen für den Mandanten aus. Die Erarbeitung unternehmerisch sinnvoller und dauerhaft tragfähiger Lösungen steht im Mittelpunkt. Alle Rechtsanwälte und Steuerberater bringen ein interdis-ziplinäres Aufgabenverständnis mit und haben langjährige Erfahrung in der fachübergreifenden Zusammenarbeit.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.luther-lawfirm.com

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