Luther erfolgreich für deutsche Asphaltindustrie in Musterverfahren vor Bundesfinanzhof

10.12.2021

Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft konnte im abgestimmten Vorgehen mit dem Deutschen Asphaltverband über hundert Branchenunternehmen wichtige Energie- und Stromsteuerentlastungen sichern. Luther und ein Asphaltmischguthersteller gingen vor dem Bundesfinanzhof erfolgreich gegen eine Verwaltungspraxis der Zollverwaltung vor, nach der Asphaltmischgutunternehmen bisherige Steuerentlastungen nicht mehr erhalten sollten.

Asphaltmischguthersteller konnten viele Jahre Brennstoffe und Strom steuerfrei nutzen, weil diese von der Zollverwaltung als begünstigungsfähiges Verfahren unter dem Energiesteuergesetz und dem Stromsteuergesetz behandelt wurden. Das sollte sich 2018 ändern, als die Zollverwaltung eine sprachliche Neufassung im Energiesteuergesetz und im Stromsteuergesetz zum Anlass nahm, die Steuerbefreiung zu widerrufen und die Steuern auch rückwirkend einzufordern. Bereits innerhalb kurzer Zeit drohte somit der deutschen Asphaltindustrie ein wirtschaftlicher Nachteil in zweistelliger Millionenhöhe, insbesondere wegen überzahlter Energiesteuer.

Viele Unternehmen der Branche entschieden sich auf Empfehlung des Deutschen Asphaltverbands e. V. und Luther für die Einleitung von Musterverfahren vor den Finanzgerichten – mit Erfolg. Ein Asphaltmischguthersteller, vertreten vom Luther-Team in Hamburg, siegte im Eil- und Hauptsacheverfahren zunächst 2019 vor dem Finanzgericht Düsseldorf und nun erneut im Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof. Nach erster Einschätzung dürfte der von Luther vorgetragene Einwand ausschlaggebend gewesen sein, dass keine rechtliche Grundlage bestehe, der deutschen Asphaltindustrie die bisherigen stromsteuer- und energiesteuerrechtlichen Begünstigungen zu entziehen.

Luther erreichte mit dem Sieg im Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof, dass rückwirkend ab November 2018 die Unternehmen der deutschen Asphaltindustrie wieder steuerfrei Brennstoffe und Strom einsetzen und die seither bezahlte Energiesteuer und Stromsteuer von der Zollverwaltung zurückfordern können. Luther begleitet nun in Abstimmung mit dem Deutschen Asphaltverband e.V. und der Zollverwaltung die Rückerstattung zwischenzeitlich von den betroffenen Unternehmen überzahlter Energie- und Stromsteuer.


Für die Asphaltindustrie:

Dr. Gernot-Rüdiger Engel, Dr. Mathias Mailänder (federführend)

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