Luther und Ernst & Young beenden Assoziierung

21.08.2006

Luther

Köln/Stuttgart, 21. August 2006 - Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und die Ernst & Young AG haben einvernehmlich beschlossen, die Assoziierung zwischen beiden Unternehmen aufzugeben. Hintergrund sind regulatorische Eingriffe in die Berufsausübung von Wirtschafts-prüfern und Rechtsanwälten, die zuletzt durch Neuregelungen im französischen Handelsgesetzbuch noch einmal verschärft wurden. Folge dieser Eingriffe sind weitere Einschränkungen für die Beratung durch Rechtsanwälte, die mit Wirtschaftsprüfern assoziiert sind. Ernst & Young und Luther werden auch in Zukunft im Interesse ihrer gemeinsamen Mandanten zusammen arbeiten.

Die Trennung betrifft insbesondere den gemeinsamen Marktauftritt sowie das gegenwärtig praktizierte Shared Services-Konzept, nach dem Luther die gleiche IT-Plattform wie Ernst & Young nutzt und auch andere Dienstleistungen im Infrastrukturbereich von Ernst & Young zukauft. Keiner Änderung bedarf die gesellschaftsrechtliche Struktur von Luther, denn die Anteile an der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden und wurden stets ausschließlich von dort aktiv tätigen Rechtsanwälten gehalten.

Stefan Kraus, Managing Partner von Luther, erwartet, dass sich die Rechtsanwaltsgesellschaft nach der Beendigung der Assoziierung mit Ernst & Young weiter positiv entwickeln wird: „Im gerade zu Ende gegangenen Geschäftsjahr 05/06 sind wir erneut erheblich gewachsen und haben unsere Profitabilität wiederum deutlich steigern können. Wir sind sehr zuversichtlich, dass sich diese positive Entwicklung auf Basis der anstehenden strukturellen Veränderung in den kommenden Jahren fortsetzen wird.“ Dies gelte insbesondere, weil Luther in Zukunft bei Annahme von Rechtsanwaltsmandaten nicht mehr auf das wachsende Prüfungsgeschäft von Ernst & Young Rücksicht nehmen müsse.

Gleichwohl wollen beide Unternehmen im Rahmen des regulatorisch Möglichen weiter zusammenarbeiten. „Die persönlichen Kontakte zwischen den Partnern beider Häuser bestehen zum Teil seit mehr als zehn Jahren und sind damit weitgehend unabhängig von formellen Strukturen“, so Herbert Müller, Vorstandsvorsitzender von Ernst & Young.

Kurzportrait von Luther

Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beschäftigt rund 210 Anwälte und berät in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Zu den Mandanten zählen mittelständische und große Unternehmen sowie die öffentliche Hand. Luther unterhält Büros an 13 deutschen Standorten sowie „German Desks“ in Brüssel, Budapest, New York und Singapur und verfügt darüber hinaus über Netzwerkkontakte mit befreundeten Anwaltskanzleien in aller Welt. Die Rechtsanwaltsgesellschaft verfolgt einen interdisziplinären Beratungsansatz durch Einbindung befreundeter Berater aus anderen Disziplinen.

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Ansprechpartner für die Medien:

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Dr. Stefan Kraus

Ludwigstraße 8

50667 Köln

Tel: 0221 / 2779 500

Fax: 0221 / 2779 510

E-Mail: stefan.kraus@luther-lawfirm.com

 

 

Kurzportrait von Ernst & Young

 

Ernst & Young mit Hauptsitz in Stuttgart ist eines der großen deutschen Prüfungs- und Beratungsunternehmen und das deutsche Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global. Im Bereich Steuerberatung ist Ernst & Young die Nummer Eins unter den deutschen Kanzleien. Ernst & Young beschäftigt rund 6.200 Mitarbeiter an 22 Standorten und erzielte im Geschäftsjahr 2004/2005 eine Gesamtleistung von 948 Mio. Euro. Ernst & Young gehört damit zu den drei großen deutschen Prüfungs- und Beratungsunternehmen. Das Dienstleistungsangebot umfasst Wirtschaftsprüfung, prüfungsnahe Beratung, Steuerberatung sowie Transaktions- und Immobilienberatung. Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung erbringt die mit Ernst & Young assoziierte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Ernst & Young ist der Partner sowohl großer als auch mittelständischer Unternehmen. Die rund 106.000 Mitarbeiter von Ernst & Young Global erzielten im Geschäftsjahr 2004/2005 einen Umsatz von 16,9 Mrd. US$.

 

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