LUTZ | ABEL vertritt Sky-Betriebsrat bei Bildung eines Aufsichtsrats mit Arbeitnehmervertretern

17.08.2015

· Verfahren vor LG München I zur Bildung eines Aufsichtsrats mit Arbeitnehmervertretern bei der Sky Deutschland AG nach dem Mitbestimmungsgesetz

· LUTZ | ABEL vertritt Sky-Betriebsrat im laufenden Statusverfahren, durch das die Bildung des Aufsichtsrats mit Arbeitnehmervertretern bewirkt werden soll

Nach Auffassung des Betriebsrats der Sky Deutschland AG ist der Sky-Aufsichtsrat nicht vorschriftsmäßig zusammengesetzt. Dem neunköpfigen Aufsichtsratsgremium gehören bisher keine Arbeitnehmervertreter an. Das Mitbestimmungsgesetz („MitbestG“) sieht die Bildung eines paritätisch besetzten Aufsichtsrats mit Arbeitnehmervertretern gem. § 1 MitbestG bei Vorliegen definierter Voraussetzungen zwingend vor. Der Betriebsrat sieht diese Voraussetzungen bei Deutschlands größtem Pay-TV-Anbieter als erfüllt an.

Im laufenden Statusverfahren nach § 98 AktG vor dem LG München I – Kammer für Handelssachen – soll festgestellt werden, ob das MitbestG auf Sky Anwendung findet. In diesem Fall wäre ein Aufsichtsrat mit 12 Aufsichtsratsmitgliedern zu bilden, dem sechs Arbeitnehmervertreter angehören.

Berater Betriebsrat der Sky Deutschland AG

LUTZ | ABEL: Dr. Reinhard Lutz (Gesellschaftsrecht), Dr. Philipp Byers (Arbeitsrecht)

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