MAACK Rechtsanwälte: Hilfe für Phoenix-Opfer nicht ausreichend

21.03.2005

MAACK Rechtsanwälte

Die Zahlungen der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) werden nicht ausreichen, um die Ansprüche aller Anleger bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH auszugleichen.

Gegen die Phoenix Kapitaldienst GmbH ist ein Insolvenzantrag gestellt worden. Gleichzeitig wurde Strafanzeige durch die bisherige Geschäftsführung erstattet. Die Einbußen, die durch Kapitalanleger hinzunehmen sind, werden sich auf einen Betrag zwischen 600 000 000 und 800 000 00 Millionen € voraussichtlich belaufen. Ob und in welchem Umfang im Rahmen einer Insolvenzverwaltung Gelder zur Verfügung stehen, ist noch nicht abschließend geklärt. Anleger haben jedoch die Möglichkeit, hier eine Erstattung durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandeltsunternehmen in Berlin (EdW) zu erreichen. Es wird jedoch nicht die volle Entschädigung erstattet, sondern lediglich ein Betrag in Höhe von 90 %. Auch wird nicht die volle Summe erstattet, sondern es erfolgt eine Reduzierung auf maximal 20.000 €. Darüber hinaus muß die Kapitalanlage in € getätigt worden sein.

Jeder Anleger wird daher zu mindestens 10 % seiner Kapitalanlage einbüßen müssen. Alle Anleger, die einen größeren Betrag als 20.000 € angelegt haben, werden dementsprechend anderweitig ermitteln müssen, ob Ihnen Ansprüche zustehen. Betroffen von solchen Ansprüchen werden neben den möglichen Straftätern aus dem Umfeld der Phoenix Kapitaldienst GmbH insbesondere die Anlageberater sein. In Anbetracht der hohen Anforderungen, die durch die Rechtsprechung an die Anlageberater gestellt werden, können sich teilweise hohe Regreßforderungen ergeben. So wird teilweise berichtet, dass die Kapitalanlage bei der Phoenix zur Erschaffung einer Altersvorsorge aufgebaut werden sollte. Wenn hier durch den Anlageberater nicht im ausreichenden Maße über die Risiken beraten wurde, kann sich ergeben, dass das Anlageziel, die Altersvorsorge, überhaupt nie erreicht werden konnte. Gerade in diesem Falle laufen Anlageberater in hohem Maße Gefahr, den Schaden ausgleichen zu müssen.

Aber auch Wirtschaftsprüfer laufen Gefahr, hier in die Pflicht genommen zu werden. Wenn das von dem Wirtschaftsprüfer erstellte Testat nicht zutreffend war und nicht sämtliche Prüfkriterien akrybisch Prüfkriterien aufs äußerste beachtet wurden, besteht hier Gefahr, dass auch die Wirtschaftsprüfer verpflichtet werden, dem jeweiligen Kapitalanleger seinen Schaden zu erstatten.

Darüber hinaus ist aber auch nicht absolut sichergestellt, dass eine Zahlung durch die EdW erfolgen wird. Zwar nimmt diese grundsätzlich selbst mit den Geschädigten Kontakt auf, dass kann jedoch problematisch werden, wenn die EdW überhaupt nichts von der Kapitalanlage weiß. Teilweise wird vermutet, dass bei der Phoenix nach einem Schneeballsystem gearbeitet wurde. Die Gelder von neu gewonnenen Anlegern werden in einem solchen Falle, zum Großteil dazu benutzt, die Forderungen der älteren Anleger auszugleichen. Kommt nicht mehr mehr genügend neues Geld herein, können die Forderungen der älteren Anleger nicht beglichen werden und das System bricht zusammen. Sollte bei der Phoenix so gearbeitet worden sein, besteht die Gefahr, dass auch keine ordentliche Registrierung des jeweiligen Kapitalanlegers erfolgte. In diesem Falle kann nicht ausgeschlossen werden, dass die EdW überhaupt nichts von der Kapitalanlage erfährt.

Weitere Informationen stehen auf der Website zur Verfügung:

 

Http://www.phoenix-kapitaldienst-betroffene.de

MAACK Rechtsanwälte

Hauke Maack

 

Königswall 28

 

45657 Recklinghausen

 

02361/92550

Birgit Spiza

 

Straße der Nationen 12

 

09111 Chemnitz

 

0371/694014

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell