Maack Rechtsanwälte: Phoenix-Insolvenz - Wirtschaftsprüfer geraten in die Kritik

15.04.2005

Maack Rechtsanwälte

Auf Grund von Äußerungen des Insolvenzverwalters der Phoenix Kapitaldienste GmbH geraten nach Ansicht der Rechtsanwaltskanzlei Maack nunmehr die Wirtschaftsprüfer in die Kritik. Der Verdacht eines Schneeballsystems hat sich dabei erhärtet. Der jetzige Insolvenzverwalter sieht es als " schier unglaublich " an, daß so ein System so lange funktionieren konnte.

In einem Bericht gegenüber der ARD hat sich der Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH, Frank Schmitt, zu dem jetzigen Stand der Ermittlungen geäußert. So hat der Insolvenzverwalter vorherige Nachrichtenberichte bestätigt, daß mittlerweile ein Kapital in Höhe von 200 Millionen EUR zur Verfügung stehe. Auf Grund dessen ist davon auszugehen, daß jeder Anleger mit einer Erstattung aus der Insolvenzkasse rechnen kann. Der genaue Schaden ist nach Feststellung des Insolvenzverwalters noch nicht exakt feststellbar. Man gehe derzeit von einer Summe von 500 Millionen EUR aus, wenn man lediglich das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital zugrunde liegen würde. Nach Abzug der Insolvenz kosten werde so voraussichtlich eine derzeitige Quote von ca. 30 Prozent zur Verfügung stehen. Jeder Anleger wird daher voraussichtlich damit rechnen können, daß er aus der Insolvenzmasse einen Rückfluß in Höhe von ca. 30 Prozent oder mehr des von ihm zur Verfügung gestellten Kapitals wird erhalten können.

Innerhalb des Interviews hatte der Insolvenzverwalter mitgeteilt, daß festgestellt worden sei, daß neue Anlegergelder dazu verwendet wurden, um Auszahlungswünsche von Kunden zu befriedigen und sonstige Kosten zu decken. Damit hat sich der Verdacht erhärtet, daß die Phoenix Kapitaldienst GmbH über einen längeren Zeitraum bereits nach dem Schneeballsystem gearbeitet hat. Der Beginn dieses Zeitraum steht nicht exakt fest, kann jedoch nach Auffassung des Insolvenzverwalters bis 1996 oder weiter zurückgehen. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Maack aus der Kanzlei MAACK, Rechtsanwälte, Recklinghausen und Chemnitz, hätten sich damit die Verdachtsmomente erhärtet, daß hier in großem Umfang betrügerisches Verhalten vorliegt, möglicherweise durch die frühere Führungsriege der Phoenix Kapitaldienst GmbH.

Die Existenz eines Schneeballsystems kann möglicherweise auch Rückschlüsse darauf zulassen, daß Prüfungen in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. So ist bereits in der Vergangenheit die Kritik geäußert worden, daß die BaFin nicht die notwendige Sorgfalt bei einer Sonderprüfung im Jahr 2002 gezeigt habe. Schwerwiegender dürfte aber die mögliche Existenz eines Schneeballsystems für die Wirtschaftsprüfer sein, die in den zurückliegenden Jahren die Prüfungen bei der Phoenix Kapital ins GmbH vorgenommen haben, so Rechtsanwalt Maack. Dieses wiegt umso schwerer, als der Insolvenzverwalter in dem Interview selbst seine Überraschung äußerte, daß " so ein System solange existieren kann. " So sei es erstaunlich, daß offensichtlich kein Fachmann auf das Konto geschaut habe und dieses mit den täglichen monatlichen Auszügen abgeglichen habe. So kommt der Insolvenzverwalter zu dem Schluß, daß man über einen solchen Abgleich hätte feststellen können, daß von der Phoenix " teilweise 90 Prozent des weltweiten Angebots einer Ware " hätten gehandelt werden müssen. Dem sei jedoch nicht so gewesen. Diese Marge sei auffällig gewesen. Die Angabe des Insolvenzverwalters, daß offensichtlich kein Abgleich erfolgt sei, könne nach Auffassung von Rechtsanwalt Maack den Verdacht bestätigen, daß hier hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der vorgenommenen Wirtschaftsprüfungen nachzufassen sei. Würden sich die Verdachtsmomente bestätigen, könnten Regreßansprüche gegen den jeweils beteiligten Wirtschaftsprüfer bestehen. Hier sei es dann fraglich, ob im Regreßfalle eine ausreichende Versicherung bei den jeweiligen Wirtschaftsprüfern vorhanden sei. Dies könne bedeuten, daß diejenigen Anleger, die sich unverzüglich um mögliche Regreßansprüche kümmern würden, gegenüber sonstigen Anlegern bevorzugt würden.

Bestätigt hat sich auf Grund des Interviews auch die bereits früher von Rechtsanwalt Maack ausgesprochene Vermutung, daß die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) möglicherweise nicht alle Anleger automatisch auffordern wird, Ansprüche anzumelden. Die EdW kann bekanntlich Anlegeransprüche bis zu 90 % der Anlage, maximal bis zu 20.000 EUR ausgleichen. Da nach Angaben des Insolvenzverwalters bei Phoenix 2 Mal das Buchungssystem geändert worden sei, könne es sein, daß ein Teil der Buchungen und damit auch der Anleger überhaupt erst durch eine Dateneingabe per Hand ermittelt werden könne. Nach Angaben der Kanzlei MAACK sollte daher jeder Anleger prüfen, ob er seine Ansprüche nicht besser anmelden sollte, ohne die Aufforderung der EdW abzuwarten.

Jeder Anleger sollte daher erwägen, ob er nicht besser selbst die Initiative ergreift und seine Ansprüche gegenüber EdW, Wirtschaftsprüfern und auch Anlageberatern überprüfen läßt.

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