Managerhaftung: TILP Rechtsanwälte fordert persönliche Haftung von Mitgliedern von Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorganen – Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahren zum Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG) unabdingbar

07.10.2008

TILP Rechtsanwälte

Tübingen/Berlin, 6.10.2008. Im Zusammenhang mit der akuten Finanzmarktkrise, den öffentlichen Diskussionen um geschädigte Privatanleger und institutionelle Investoren durch aktuelle Fälle (wie Hypo Real Estate, die Lehman Brothers-Insolvenz und Premiere) und den Diskussionen um die Haftung von Managern fordert die auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts ausschließlich auf Seiten der Investoren tätige Kanzlei TILP Rechtsanwälte die Politik auf, ihr ursprüngliches Gesetzesvorhaben Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG) wieder auf die legislative Agenda zu nehmen.

Hierzu Rechtsanwalt Andreas Tilp: „Die Serie von nicht enden wollenden Kapitalmarktdesastern und deren gravierende Konsequenzen für Anleger und Steuerzahler zeigt, dass das Thema Managerhaftung aktueller denn je ist. Insofern begrüßen wir Äußerungen aus dem politischen Berlin, wonach dieses Thema nun wieder auf die politische Tagesordnung kommen soll. Wir hoffen, dass dieses Mal die Lobbyanstrengungen der diskreditierten Finanzwirtschaft erfolglos bleiben.“

TILP Rechtsanwälte fordern seit vielen Jahren die die persönliche Haftung von Mitgliedern von Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorganen von Emittenten von Finanzinstrumenten. Der Gesetzentwurf aus 2004, der eine solche Haftung vorsah, also insbesondere die persönliche Haftung von Organen wie Vorstand und Aufsichtsrat bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen, wurde unter Verantwortung des damaligen Finanzministers Hans Eichel (SPD) mit der Begründung „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“ nach Vorlage des zweiten Referentenentwurfs von der politischen Agenda genommen. Ex-Siemens Vorstands- und Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer wurde bezüglich des KapInHaG damals mit der Aussage öffentlich vernommen, bei diesem Gesetzesentwurf würde es sich um ein „Ablenkungsmanöver von den wirklichen Problemen des Landes“ handeln.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte dazu gestern wortwörtlich: „Wir sagen außerdem, dass diejenigen, die unverantwortliche Geschäfte gemacht haben, zur Verantwortung gezogen werden. Dafür wird die Bundesregierung sorgen. Das sind wir auch den Steuerzahlern in Deutschland schuldig.“

Über TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de)

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Institutionelle, „Family Offices“ oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „den Marktführer...die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (12.4.2008). Im aktuellen Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/2008 der maßgeblichen juristischen Fachpublikation Juve nimmt die Kanzlei die alleinig führende Marktstellung auf diesem Gebiet ein*. Auszugsweise heißt es dort über unsere Kanzlei: „…, die mit ihrer Dynamik und der breiten Angebotspalette den Markt dominiert…Gelobt werden insbesondere profunde Fachkenntnisse, die juristische Kreativität…In über 45 erstrittenen BGH-Entscheidungen hat TILP Rechtsanwälte wesentlich zur Rechtsgeschichte beigetragen“.

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“. Für das Handelsblatt ist es der "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei hierzulande, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM-TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel v. 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem beide Musterkläger im so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist laut Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Der Spiegel nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt" (31/2008). Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlußberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert sich Andreas Tilp vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts, Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Deutschen Anwaltstag und auf hochkarätigen Seminaren. Er ist zudem Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

*(vgl. Tabelle Marktübersicht Kapitalanlegerschutz, S. 389).

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Stephan Holzinger, Sprecher TILP Group

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V.i.S.d.P.: TILP Rechtsanwälte, Einhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt, Tel. 07121/909090

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