Martini Rechtsanwälte: Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Q four GmbH, Az. 51 IN 173/11

12.09.2011

Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg – Insolvenzgericht – vom 31.08.11 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Q four GmbH aus Heidelberg bestellt.

Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wird derzeit mit acht Mitarbeitern fortgeführt. Die Schuldnerin ist im Bereich der EDV-Unternehmensberatung tätig und zu ihren Kunden zählen insbesondere nationale und internationale Banken sowie Versicherungsgesellschaften. Die Q four GmbH erstellt auch eine eigene Software und vertreibt diese bei ihren Kunden.

Der Geschäftsbetrieb wird im Insolvenzantragsverfahren unverändert fortgeführt. Die Mitarbeiter haben im Rahmen einer Betriebsversammlung signalisiert, weiterhin für die Gesellschaft tätig sein zu wollen. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, bemüht sich derzeit, die Gehaltszahlungen der Mitarbeiter mittels einer sogenannten Insolvenzgeldvorfinanzierung sicherzustellen. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wird zunächst bis zum 01.11.11 fortgeführt werden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gemeinsam mit dem Geschäftsführer, Herrn Stefan Schneider, versuchen, ein Konzept für eine langfristige Sanierung des Betriebes zu erarbeiten. Ziel der Sanierung soll es sein, die acht Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten.

Die Schuldnerin ist in Liquiditätsschwierigkeiten aufgrund der „Bankenkrise“ geraten, verfügt aber derzeit wieder über eine gute Auftragsauslastung, so dass eine Sanierung des Geschäftsbetriebes sinnvoll und möglich erscheint.

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