Massenschadensfall Euro-Gruppe: Grundsätzlich positive Wendung für Anleger – Frist zur Anmeldung der Forderungen läuft bei den meisten Gesellschaften am 30. März 2006 ab

20.03.2006

NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte

Frankfurt/Kirchentellinsfurt, 17. März 2006. Im Insolvenzfall der Würzburger Euro-Gruppe, einem Firmengeflecht aus einem Dutzend Kapitalanlagegesellschaften, zeichnet sich für die ca. 30.000 geschädigten Anleger eine grundsätzlich positive Wendung ab.

Die geschädigten Anleger, allesamt sogenannte stille Gesellschafter des seit vielen Jahren maroden Firmengeflechts, wurden von den Insolvenzverwaltern bis dato lediglich als Gläubiger im Sinne des § 39 Abs.1 Nr. 5 der Insolvenzordnung (InsO) angesehen. Eine solche nachrangige Position im Insolvenzverfahren war für die Anleger jedoch nahezu wertlos.

Inzwischen unterstellen sogar die Insolvenzverwalter, dass die Anleger bei Abschluss der jeweiligen Beteiligung offenkundig nicht ordnungsgemäß über Risiken aufgeklärt wurden. Die hieraus resultierenden Schadenersatzansprüche können deshalb nun als gleichberechtigte Ansprüche im Sinne des § 38 InsO zur Anmeldung gebracht werden. Dies eröffnet allen Anlegern die Chance auf eine quotale Ausschüttung aus der Insolvenzmasse.

Hierzu Rechtsanwalt Klaus Nieding: „Damit folgen die Insolvenzverwalter erfreulicherweise unserer Argumentation, dass eine fehlerhafte Beratung durch Vermittler der wesentliche Ansatzpunkt in diesem Massenschadensfall ist. Wir freuen uns, dass sich die Position der vielen geschädigten Anleger durch die Gleichberechtigung ihrer Ansprüche nun deutlich verbessert hat.“

„Allerdings ist dadurch noch nicht gesagt, dass in der Folgezeit sämtliche Schadenersatzansprüche auch tatsächlich von den Insolvenzverwaltern anerkannt werden. Generell können Insolvenzverwalter die zur Anmeldung gebrachten Forderungen nämlich später noch bestreiten. In einem solchen Fall müssten die Anleger eine Feststellungsklage einreichen“ erläutert Rechtsanwalt Andreas Tilp.

Die ARGE EURO-GRUPPE fordert sämtliche Geschädigte dringend auf, nun rasch für eine ordnungsgemäße Anmeldung ihrer Forderungen Sorge zu tragen. Ansonsten verlieren Anleger möglicherweise Aufrechnungsmöglichkeiten für den Fall, dass sie auf eine Nachschusseinforderung angewiesen wären. Die Frist läuft bei den meisten insolventen Gesellschaften der Euro-Gruppe bereits am 30.3.2006 ab, ausgenommen sind hiervon lediglich die Schober I AG (15.4.2006), die Europool AG (15.4.2006) sowie die IBEKA AG (31.3.2006). Anleger können ihre Forderungen nach Einschätzung der ARGE EURO-GRUPPE Kosten sparend selbst anmelden, einer anwaltlichen Hilfe bedarf es dazu nicht.

ÜBER PIA:

In der ProtectInvestAlliance (PIA) vertreten die beiden Kanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de) und TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de) rund 6.000 geschädigte Privatanleger und institutionelle Investoren in den Massenschadensfällen Phoenix (www.arge-phoenix.de), AMIS (www.arge-amis.de), AHBR (www.arge-ahbr.de) und Euro-Gruppe (www.arge-eurogruppe.de). NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte zählen aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf diesem Gebiet (JUVE Handbuch 2005/06). Beide Kanzleien verfügen seit mehr als zehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Investoren.

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