Mayer Brown: Amerikanische Handelskammer in Deutschland zum transatlantischen Rechtsverkehr
Mayer Brown
Electronic Discovery -
Eine transatlantische Herausforderung
Frankfurt, 2. Oktober 2007 - Electronic Discovery bereitet deutschen und
europäischen Unternehmen, die mit den USA Handel betreiben, zunehmend
Kopfschmerzen. Am 25. und 26. September führte die Amerikanische
Handelskammer in Deutschland (American Chamber of Commerce in Germany, kurz
„AmCham Germany") in Kooperation mit der internationalen Anwaltskanzlei Mayer
Brown LLP und dem auf E-Discovery spezialisierten Unternehmen Kroll Ontrack zwei
Veranstaltungen in Frankfurt und Hamburg zu „Electronic Discovery - eine transatlantische
Herausforderung oder: der lange Arm der US-amerikanischen Gerichte und
Behörden” durch.
Dr. Martin Braun, auf IT, Outsourcing und Datenschutz spezialisierter Rechtsanwalt
bei Mayer Brown, zeigte die Grundzüge des amerikanischen Prozessrechts auf,
welche bei einer Electronic Discovery Anwendung finden. Er schilderte, welchen
Schwierigkeiten Unternehmen ausgesetzt sind, die auf eine Anfrage zur Herausgabe
bestimmter Daten in der Discovery-Phase eines Gerichtsverfahrens nicht vorbereitet
sind. Da mittlerweile die weit überwiegende Zahl von Unterlagen in Unternehmen in
elektronischer Form vorhanden ist, müssen auch E-mails, Dateien auf den Rechnern
der Mitarbeiter und sogar Backup-Tapes in kurzer Zeit umfassend durchgesehen
werden.
Ferner bestehen Unterschiede zwischen deutschem und amerikanischem
Rechtsverständnis: „Ich warne davor, Daten vorbeugend zu löschen, wenn Sie mit
der Einleitung eines Gerichtsverfahrens rechnen”, betonte Braun. „Durch ein so
genanntes Litigation Hold muss sichergestellt werden, dass relevante Dateien nicht
mehr gelöscht werden. Andernfalls drohen nicht nur eine Niederlage im Prozess,
sondern auch drakonische Strafen.” Auch vom Versuch, den Gegner durch eine
Masse von ungefilterten Dokumenten „zuzuschütten”, riet er dringend ab.
Reinhold Kern, bei Kroll Ontrack im Bereich elektronische Beweissicherung tätig,
demonstrierte, welche technischen Maßnahmen zur Bearbeitung der teilweise riesigen
Datenmengen sachgerecht sind. Er betonte, dass ein Unternehmen eine
Unterbrechung bzw. Beeinträchtigung seines laufenden Geschäftsbetriebes befürchten
müsse, wenn es unvorbereitet in einen Prozess gerät. Hier sei eine professionelle
Vorgehensweise unbedingt notwendig. Er schilderte die technische Seite der
Electronic Discovery und erläuterte die professionelle Erfassung und datenschutzkonforme
Extrahierung relevanter Daten zum Schutz betroffener Mitarbeiter und zur
Wahrung von Betriebsgeheimnissen, etwa durch Schwärzung relevanter
Textpassagen. Zudem riet Kern: „Arbeiten Sie nie an einem Originaldokument, denn
das könnte zum Vorwurf führen, dass an dem Dokument manipuliert wurde”.
Dr. Mark C. Hilgard, auf den Rechtsverkehr mit den USA spezialisierter Partner bei Mayer
Brown in Frankfurt, zeigte die Möglichkeiten für Unternehmen auf, entweder der
Zuständigkeit amerikanischer Gerichte, etwa durch Gerichtsstands- oder
Schiedsvereinbarungen, zu entgehen, Abwehrstrategien gegen Pre-Trial Discovery zu entwikkeln
oder diese gar für die eigenen Ziele einzusetzen. Gerade im Hinblick auf solche
Verfahren wies er auf den engen Zusammenhang zwischen der Erstellung und der
Archivierung von Mails hin. „Mindestens genauso wichtig wie die Vernichtung von Mails ist
die Frage, welche Mails überhaupt erstellt werden”, betonte Hilgard. Gerade angesichts der
neuen Entscheidung des EuGH, Mitarbeitern von Rechtsabteilungen künftig kein
Anwaltsgeheimnis mehr zuzubilligen, bestehe jetzt auch noch die Gefahr, dass interne
Vermerke der Rechtsabteilung bei einer Discovery zukünftig der Gegenseite zugänglich
gemacht werden müssten. Hilgard wörtlich: „Ich erwarte, dass sich die Kommunikation zwischen
Rechtsabteilung und Vorstand ändern wird. Ich rechne zudem mit einer zunehmenden
Einschaltung externer Anwälte, deren Kommunikation durch das anwaltliche Berufsgeheimnis
hinreichend abgesichert ist.”