Mayer Brown: Etappensieg für Gazprom - Moncrief muss fast zwei Millionen Euro Prozesskostensicherheit leisten

13.11.2009

Mayer Brown

12. November 2009. Im Rechtsstreit mit der US-Gesellschaft Moncrief Oil International, Inc. hat Gazprom einen weiteren Etappensieg erzielt. Das Landgericht Berlin hat der von Moncrief eigens zur Prozessführung gegründeten Moncrief Oil International (Deutschland) GmbH durch Zwischenurteil aufgegeben, für die Prozesskosten von Gazprom eine Sicherheit in Höhe von 1.813.985,58 Euro zu leisten. Mayer Brown LLP vertritt Gazprom in dem Verfahren um angebliche Milliardenforderungen von Moncrief.

Das Landgericht Berlin hat damit erstmals einer deutschen Gesellschaft auferlegt, eine Prozesskostensicherheit zu leisten. Dazu werden normalerweise nur Gesellschaften verpflichtet, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben. Das Zwischenurteil ist nicht selbstständig anfechtbar.

Bereits im Jahre 2005 hatte Moncrief vor einem Bezirksgericht in Texas gegen Gazprom, Wintershall und die E.ON-Tochter Ruhrgas geklagt, weil diese sie nicht an der Ausbeutung des sibirischen Gasfeldes Jushno-Russkoje beteiligten. Das amerikanische Gericht wies die Klage mangels Zuständigkeit zurück.

Daraufhin forderte Moncrief vor dem Landgericht Frankenthal von BASF und Wintershall Schadensersatz in Höhe von rund 8,5 Milliarden US-Dollar. Moncrief warf den beiden deut­schen Unternehmen vor, unter Ausschluss von Moncrief die gemeinsame Ausbeutung des Gasfeldes mit Gazprom vereinbart zu haben. Moncrief behauptete, selbst schon Jahre zuvor einen derartigen Vertrag mit einer Gazprom-Tochter geschlossen zu haben. Das texanische Unternehmen musste damals Prozesskostensicherheiten in Höhe von je 1.374.000 Euro an BASF und an Wintershall leisten. Das Landgericht Fran­kenthal wies die Milliardenklage gegen die deutschen Unternehmen 2007 mit der Be­gründung ab, es gebe für die geltend gemachten Ansprüche keine Rechtsgrundlage.

Kurze Zeit nach Abweisung der Klage gründete Moncrief eine deutsche Gesellschaft, die Moncrief Oil International (Deutschland) GmbH, und trat ihre (angeblichen) Ansprüche gegen Gazprom an diese ab, um einen neuen Rechtsstreit diesmal gegen Gazprom direkt führen zu können, ohne Prozesskostensicherheit leisten zu müssen. Dem hat das Landgericht Berlin nun eine Absage erteilt. Es führte aus, Moncrief habe sich mit der Gründung einer deutschen GmbH eine formale Rechtsstellung verschafft, die sie von der Pflicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit befreien sollte. Damit habe sie die Bestimmungen der §§ 110 f. ZPO umgangen. Dies aber sei rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig.

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Über Mayer Brown: Mit rund 1.650 Anwälten an 21 Standorten in Nord- und Südamerika, Europa und Asien gehört Mayer Brown zu den führenden internationalen Wirtschaftssozietäten. Im Januar 2008 hat die Kanzlei durch den Zusammenschluss mit der größten asiatischen Wirtschaftskanzlei JSM ihre Präsenz in Asien ausgebaut. Zu den Mandanten zählen Fortune 100-, FTSE 100- und DAX-Unternehmen, führende Mittelständler sowie internationale Finanzdienstleister. In den deutschen Büros in Frankfurt am Main, Köln und Berlin beraten rund 90 Anwälte deutsche und internationale Mandanten in einem breiten Spektrum komplexer Rechtsfragen.

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