McDermott gewinnt Healthcare-Expertin am Standort München

09.01.2019

Die internationale Wirtschaftskanzlei McDermott Will & Emery ergänzt ihre Healthcare-Praxis am Standort München mit Dr. Karolin Hiller. Die 37-jährige Regulierungsexpertin wechselt zum 1. März 2019 von Hengeler Mueller, wo sie mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zur Counsel gewählt worden war.

 

Karolin Hiller ist spezialisiert auf das Öffentliche Wirtschaftsrecht und berät ganz überwiegend Unternehmen und Investoren des Gesundheitssektors (Healthcare/Life Sciences) zu sämtlichen regulatorischen Themen. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen stationäre und ambulante Versorgung (Krankenhausrecht und SGB V), Medizinprodukterecht, Gesundheitsdatenschutz und Compliance. Karolin Hiller begann ihre anwaltliche Laufbahn 2011 bei Hengeler Mueller in Berlin und sammelte dort weitreichende Erfahrungen unter anderem in der Beratung von Krankenhäusern, medizinischen Laboren, Medizinprodukteherstellern und Investoren. Dabei beriet sie insbesondere auch in allen bei Unternehmenskäufen im Gesundheitsbereich relevanten Rechtsfragen.

 

Dr. Stephan Rau, Leiter der europäischen Healthcare-Praxis von McDermott und Partner im Münchner Büro kommentiert: „Wir freuen uns sehr, mit Karolin Hiller eine hervorragend qualifizierte Juristin und Kennerin des Gesundheitssektors zu gewinnen, die unsere Mandanten in einer Vielzahl an regulatorischen Fragen unterstützen wird.“

 

Mit Zugang von Karolin Hiller ist McDermott in Deutschland mit einem Team von neun ausschließlich im Gesundheitswesen tätigen Rechtsanwälten aktiv und begleitet Unternehmen sowohl bei M&A-Transaktionen als auch in allen sektorspezifischen zivil- und öffentlich-rechtlichen Fragen. 2018 hatte sich die Praxis durch ein eingespieltes Team von Life Sciences-Experten um die Anwälte Dr. Rüdiger Herrmann, Jochen Eimer, Alica Hong und Dr. Monika Richter am Standort Frankfurt verstärkt. Die Sozietät zählt international zu den ersten Adressen für Rechtsberatung im Healthcare/Life Sciences-Markt. So rankt Chambers sowohl die US- als auch die deutsche Praxis seit Jahren als „Tier 1“- Kanzlei. Stephan Rau wird von Chambers seit Jahren kontinuierlich als „Tier 1“-Anwalt im Bereich Healthcare sowie von Legal 500 als „Leading Individual“ im Gesundheitswesen gelistet.

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