McDermott holt Counsel zum Aufbau einer Real-Estate-Praxis auch am Frankfurter Standort

19.10.2018

Frankfurt a.M., 18. Oktober 2018 –– Die internationale Wirtschaftskanzlei McDermott Will & Emery baut das Beratungsspektrum an ihrem Standort Frankfurt weiter aus und hat für den Bereich Immobilienwirtschaftsrecht Dr. Maximilian Clostermeyer als Counsel gewonnen.

„Unser Ziel ist es, der hohen Nachfrage unserer Mandanten folgend noch präsenter vor Ort im Frankfurter Immobilienmarkt zu sein“, erläutert Dr. Jens Ortmanns, Leiter der europäischen Real-Estate-Praxisgruppe von McDermott. Bereits seit Anfang des Jahres arbeitet der Real-Estate-Partner Thomas Beisken verstärkt vom Frankfurter Büro der Kanzlei aus. Gemeinsam mit Dr. Jens Ortmanns und Prof. Dr. Clemens Just, der jüngst zum Notar mit Sitz in Frankfurt ernannt wurde, koordinieren Thomas Beisken und Maximilian Clostermeyer den weiteren Ausbau der Praxis in Frankfurt, die bereits seit Jahren eng mit den in Frankfurt ansässigen Steuerrechtlern, Finance- und Capital Markets-Kollegen zusammenarbeitet.

Maximilian Clostermeyer war von 2011 bis 2017 Rechtsanwalt bei Hengeler Mueller und wechselte von dort in die Position des Syndikusrechtsanwalts und Senior Legal Counsel bei der Asklepios Gruppe in Königstein. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Immobilien- und M&A-Transaktionen sowie in der allgemeinen immobilien- und gesellschaftsrechtlichen Beratung.

McDermott Will & Emery ist derzeit in Deutschland mit insgesamt 41 Berufsträgern in der Beratung von Unternehmen, Projektentwicklern und Investoren im Sektor Real Estate tätig.

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