Mehr Rechtssicherheit bei Russland-Investitionen - Noerr-Anwälte erstreiten Grundsatzurteil in Moskau

21.06.2011

Moskau, 20. Juni 2011.

Ausländische Investoren haben ab sofort erheblich mehr Rechtssicherheit bei Engagements in Russland: In einer wegweisenden Entscheidung hat das Oberste Arbitragegericht der Russischen Föderation – die höchste Instanz bei Wirtschaftsverfahren und vergleichbar dem Bundesgerichtshof in Deutschland - am 14. Juni die Anerkennung ausländischer Schiedsurteile in Russland erheblich erleichtert. Maßgeblich am Verfahren beteiligt waren die Moskauer Noerr-Anwälte Viktor Gerbutov und Dr. Thomas Mundry (Partner).

In der Entscheidung hat das Oberste Arbitragegericht einen Schiedsspruch des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich anerkannt. Gegenstand des Schiedsspruchs waren Zahlungsforderungen der Hipp GmbH & Co. Export KG in Höhe von etwa fünf Millionen Euro aus der Lieferung von Kindernahrung an die russische SIVMA-Gruppe. Hipp wurde in dem Verfahren durch das Moskauer Noerr-Büro vertreten.

In den Gründen für seine Entscheidung stellte das Oberste Arbitragegericht in Einklang mit der internationalen Praxis darauf ab, dass sich die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts aus der Gesamtheit der von den Parteien abgeschlossenen Verträge und dem mit den Verträgen verfolgten wirtschaftlichen Zweck ergeben muss. Außerdem stellten die Richter klar, dass die Anerkennung von Schiedssprüchen nur aus den Gründen versagt werden darf, die in der internationalen New Yorker Konvention über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 genannt sind. Die Russische Föderation ist als Rechtsnachfolgerin der Sowjet-Union bereits seit langem Mitgliedsstaat dieser Konvention. Dennoch haben die russischen Gerichte in der Vergangenheit die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche oftmals aus Gründen versagt, die zwar mit dem Wortlaut, nicht aber mit dem Geist der New Yorker Konvention vereinbar waren.

„Das Urteil ist ein bedeutender Fortschritt zu mehr Rechtssicherheit bei der Anerkennung ausländischer Schiedsurteile“, kommentiert Viktor Gerbutov die Entscheidung. Damit sei das Gericht einer in der Vergangenheit häufig anzutreffenden und für Investoren nachteiligen Praxis entschieden entgegengetreten. Bereits in der mündlichen Verhandlung hatten die Richter betont, dass das Ergebnis des Verfahrens erheblichen Einfluss auf Investitionen in der Russischen Föderation haben wird.

Vertreter Hipp GmbH & Co. Export KG: Noerr OOO

Viktor Gerbutov (Litigation), Dr. Thomas Mundry (Partner, beide Moskau).

Matthias Schulte
PR-Manager
Assessor jur.
Noerr LLP
Börsenstraße 1
60313 Frankfurt am Main / Germany
T +49 69 971477418
F +49 69 971477100
M +49 171 9777705
matthias.schulte@noerr.com

Noerr LLP ist eine Limited Liability Partnership mit Sitz in Tower 42, 25 Old Broad Street, London, EC2N 1HQ, registriert in England und Wales unter der Registernummer OC349228. Die Gesellschaft ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Muenchen unter der Nummer PR 945 eingetragen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.noerr.com.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell