Menold Bezler erneut für Verband Region Stuttgart erfolgreich in Mehrkostenklage der Deutschen Bahn im Projekt „Stuttgart 21“
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat am 1. August 2025 bestätigt, dass sich die Projektpartner Land Baden-Württemberg, Landeshauptstadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart GmbH nicht an den zusätzlichen Finanzierungskosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 beteiligen müssen. Der Antrag der Deutschen Bahn auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart vom 7. Mai 2024 wurde zurückgewiesen (Az. 14 S 1737/24).
Bereits das Urteil des VG Stuttgart stellte klar, dass die Projektpartner nicht verpflichtet sind, sich über den im Finanzierungsvertrag von 2009 vereinbarten Beitrag hinaus an weiteren Kostensteigerungen zu beteiligen. Da in diesem Urteil die Berufung nicht zugelassen war, stellte die Deutsche Bahn einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim VGH.
Der VGH lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen, der Fall weder tatsächliche noch rechtliche Schwierigkeiten aufweist und auch keine Verfahrensfehler vorliegen. Laut VGH sind die Fragen um den Finanzierungsvertrag insgesamt übersichtlich gelagert. Die Deutsche Bahn hatte auch vorgetragen, dass das VG die Risiken eines möglichen Projektstillstands oder eines ungeordneten Abbruchs nicht hinreichend gewürdigt habe, weil sie die Mehrkosten nicht allein übernehmen müsse. Dies ließ der VGH nicht gelten: Die Deutsche Bahn habe eine originäre Finanzierungsverantwortung als Trägerin des Vorhabens.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist damit rechtskräftig.
Menold Bezler vertrat den Verband Region Stuttgart in beiden Instanzen erfolgreich.
Berater Verband Region Stuttgart:
Menold Bezler (Stuttgart): Dr. Frank Meininger (Partner, Vergabe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht), Verena Rösner (Partnerin, Umwelt-/Planungsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht), Steffen Follner (Partner, Bankrecht & Finanzierungen)