MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter: Insolvenz Liberty Damenmoden GmbH Geschäftsbetrieb wird ohne Einschränkung fortgesetzt

13.01.2009

MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter

Am 08.01.2009 hat die Geschäftsführung der Liberty Damenmoden GmbH beim zuständigen

Amtsgericht Bielefeld wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag

gestellt. Mit dem Insolvenzantrag wurde ein Sanierungskonzept für das Unternehmen

vorgelegt. Mit den Möglichkeiten und Chancen des Insolvenzrechts sollen in

den nächsten Monaten leistungswirtschaftliche Restrukturierungsmaßnahmen zum

Erhalt des Unternehmens umgesetzt werden.

Das Amtsgericht Bielefeld hat durch Beschluss vom 08.01.2009 Herrn Rechtsanwalt

Stefan Meyer, (Fachanwalt für Insolvenzrecht) zum vorläufigen Insolvenzverwalter

über das Vermögen der Liberty Damenmoden GmbH bestellt. RA Meyer ist Gründungsgesellschafter

der überörtlichen und auf das Insolvenz- und Sanierungsrecht

spezialisierten Sozietät MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter (Berlin, Lübbecke,

Münster Hannover).

Bei dem Unternehmen handelt es sich um ein langjährig etabliertes Einzelhandelsunternehmen,

das mit 102 Filialen in ganz Deutschland und im benachbarten Österreich

zu den namhaften Anbietern im Bereich der Damenbekleidung zählt. Derzeit beschäftigt

das Unternehmen rd. 550 Mitarbeiter.

Der Geschäftsbetrieb der Liberty Damenmoden GmbH wird nach Antragstellung vollumfänglich

und ohne Einschränkung fortgeführt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat

zusammen mit seinem Team erfahrener Sanierungsexperten unmittelbar nach seiner

Beauftragung die Arbeit aufgenommen und alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet.

Die Mitarbeiter in der Zentrale in Lübbecke sind heute im Rahmen einer Betriebsversammlung

über die aktuelle Situation und die beabsichtigten nächsten Schritte umfassend

informiert worden. Die Mitarbeiter der Filialen wurden zeitgleich ebenfalls auf

geeignetem Weg unterrichtet. Lohn- und Gehaltszahlungen der Mitarbeiter sind heute

noch nicht rückständig. Zukünftige Lohn und Gehaltszahlungen sind für die nächsten

3 Monate durch Insolvenzgeldzahlungen der Agentur für Arbeit abgesichert.

Die zur weiteren uneingeschränkten Warenversorgung der Filialen erforderliche Liquidität

ist nach ersten Überprüfungen des vorläufigen Insolvenzverwalters für die

nächsten Wochen und Monate sicher gestellt.

Die ersten Gespräche und Abstimmungen mit maßgeblichen Verfahrensbeteiligten

haben auch bereits gezeigt, dass es das gemeinsame und erklärte Ziel ist, eine dauerhafte

und nachhaltige Fortführungslösung zum Erhalt der Liberty Damenmoden

GmbH, seines Filialnetzes und der erheblichen Anzahl von Arbeitsplätzen zu finden.

Es besteht allseits große Zuversicht, dass der weit überwiegende Teil der gut aufgestellten

Filialen und die damit verbundenen Arbeitsplätze erheblichen Ausmaßes erhalten

werden können. Nachdrückliche Unterstützung erfährt das Unternehmen von

seiner niederländischen Muttergesellschaft, welche die Liberty Damenmoden GmbH

auch zukünftig sowohl als Hauptlieferantin, als auch als Gesellschafterin begleiten will.

Herr Rechtsanwalt Meyer hierzu: „Nach einer ersten Einschätzung der Situation handelt

es sich hier um eine fachkundig vorbereitete Insolvenz mit einem klaren Konzept,

welches gute Ansatzpunkte für einen Unternehmenserhalt bietet. In den nächsten

Monaten wird es gleichwohl entscheidend darauf ankommen, dass die Kunden von

Liberty ihrem Unternehmen die Treue halten und die Umsatzziele erreicht werden.

Ebenso wichtig wird es für den Erhalt der Arbeitsplätze sein, dass die Mitarbeiter des

Unternehmens die eingeleiteten und noch umzusetzenden Sanierungsmaßnahmen

positiv begleiten und motiviert und engagiert Ihren Job ausführen; auch insoweit bin

ich aber nach meinen ersten Eindrücken optimistisch.“

Lübbecke, den 09.01.2009

gez. gez. gez.

Peter Friedrich

Liberty Damenmoden GmbH

-Geschäftsführer-

 

Rudolf Schulp

Liberty Damenmoden GmbH

-Geschäftsführer-

 

Stefan Meyer

Rechtsanwalt/FAInsR

als vorl. Insolvenzverwalter

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