MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter: Insolvenz Liberty Damenmoden GmbH Geschäftsbetrieb wird ohne Einschränkung fortgesetzt
MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter
Am 08.01.2009 hat die Geschäftsführung der Liberty Damenmoden GmbH beim zuständigen
Amtsgericht Bielefeld wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag
gestellt. Mit dem Insolvenzantrag wurde ein Sanierungskonzept für das Unternehmen
vorgelegt. Mit den Möglichkeiten und Chancen des Insolvenzrechts sollen in
den nächsten Monaten leistungswirtschaftliche Restrukturierungsmaßnahmen zum
Erhalt des Unternehmens umgesetzt werden.
Das Amtsgericht Bielefeld hat durch Beschluss vom 08.01.2009 Herrn Rechtsanwalt
Stefan Meyer, (Fachanwalt für Insolvenzrecht) zum vorläufigen Insolvenzverwalter
über das Vermögen der Liberty Damenmoden GmbH bestellt. RA Meyer ist Gründungsgesellschafter
der überörtlichen und auf das Insolvenz- und Sanierungsrecht
spezialisierten Sozietät MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter (Berlin, Lübbecke,
Münster Hannover).
Bei dem Unternehmen handelt es sich um ein langjährig etabliertes Einzelhandelsunternehmen,
das mit 102 Filialen in ganz Deutschland und im benachbarten Österreich
zu den namhaften Anbietern im Bereich der Damenbekleidung zählt. Derzeit beschäftigt
das Unternehmen rd. 550 Mitarbeiter.
Der Geschäftsbetrieb der Liberty Damenmoden GmbH wird nach Antragstellung vollumfänglich
und ohne Einschränkung fortgeführt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat
zusammen mit seinem Team erfahrener Sanierungsexperten unmittelbar nach seiner
Beauftragung die Arbeit aufgenommen und alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet.
Die Mitarbeiter in der Zentrale in Lübbecke sind heute im Rahmen einer Betriebsversammlung
über die aktuelle Situation und die beabsichtigten nächsten Schritte umfassend
informiert worden. Die Mitarbeiter der Filialen wurden zeitgleich ebenfalls auf
geeignetem Weg unterrichtet. Lohn- und Gehaltszahlungen der Mitarbeiter sind heute
noch nicht rückständig. Zukünftige Lohn und Gehaltszahlungen sind für die nächsten
3 Monate durch Insolvenzgeldzahlungen der Agentur für Arbeit abgesichert.
Die zur weiteren uneingeschränkten Warenversorgung der Filialen erforderliche Liquidität
ist nach ersten Überprüfungen des vorläufigen Insolvenzverwalters für die
nächsten Wochen und Monate sicher gestellt.
Die ersten Gespräche und Abstimmungen mit maßgeblichen Verfahrensbeteiligten
haben auch bereits gezeigt, dass es das gemeinsame und erklärte Ziel ist, eine dauerhafte
und nachhaltige Fortführungslösung zum Erhalt der Liberty Damenmoden
GmbH, seines Filialnetzes und der erheblichen Anzahl von Arbeitsplätzen zu finden.
Es besteht allseits große Zuversicht, dass der weit überwiegende Teil der gut aufgestellten
Filialen und die damit verbundenen Arbeitsplätze erheblichen Ausmaßes erhalten
werden können. Nachdrückliche Unterstützung erfährt das Unternehmen von
seiner niederländischen Muttergesellschaft, welche die Liberty Damenmoden GmbH
auch zukünftig sowohl als Hauptlieferantin, als auch als Gesellschafterin begleiten will.
Herr Rechtsanwalt Meyer hierzu: „Nach einer ersten Einschätzung der Situation handelt
es sich hier um eine fachkundig vorbereitete Insolvenz mit einem klaren Konzept,
welches gute Ansatzpunkte für einen Unternehmenserhalt bietet. In den nächsten
Monaten wird es gleichwohl entscheidend darauf ankommen, dass die Kunden von
Liberty ihrem Unternehmen die Treue halten und die Umsatzziele erreicht werden.
Ebenso wichtig wird es für den Erhalt der Arbeitsplätze sein, dass die Mitarbeiter des
Unternehmens die eingeleiteten und noch umzusetzenden Sanierungsmaßnahmen
positiv begleiten und motiviert und engagiert Ihren Job ausführen; auch insoweit bin
ich aber nach meinen ersten Eindrücken optimistisch.“
Lübbecke, den 09.01.2009
gez. gez. gez.
Peter Friedrich
Liberty Damenmoden GmbH
-Geschäftsführer-
Rudolf Schulp
Liberty Damenmoden GmbH
-Geschäftsführer-
Stefan Meyer
Rechtsanwalt/FAInsR
als vorl. Insolvenzverwalter