MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter: Insolvenz LIBERTY DAMENMODEN GmbH - Positive Zukunft für das Unternehmen durch Sanierung und Restrukturierung im Insolvenzplanverfahren
MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 31.03.2009 ist das Insolvenzverfahren über
das Vermögen der Liberty Damenmoden GmbH aus Lübbecke eröffnet worden. Die Gesellschaft
hatte zuvor am 08.01.2009 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender
Zahlungsunfähigkeit gestellt und zugleich einen Insolvenzplan mit dem Ziel einer leistungswirtschaftlichen
Restrukturierung und Sanierung zum Erhalt des Unternehmens vorgelegt.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Meyer (Fachanwalt für Insolvenzrecht)
bestellt.
Bei der Liberty Damenmoden GmbH handelt es sich um ein langjährig etabliertes Einzelhandelsunternehmen,
das mit 102 Filialen und ca. 560 Arbeitnehmern in ganz Deutschland und
im benachbarten Österreich zu den namhaften Anbietern im Bereich der Damenbekleidung
zählt.
Der Geschäftsbetrieb wurde im vorläufigen Insolvenzverfahren uneingeschränkt fortgeführt.
Filialschließungen haben mit Ausnahme der üblichen branchentypischen Fluktuationen bis
zur Eröffnung des Verfahrens ebenso wenig stattgefunden wie Entlassungen von Mitarbeitern.
Auch nach Eröffnung setzt das Unternehmen unter der Verantwortung des Insolvenzverwalters
seinen Geschäftsbetrieb ohne Einschränkungen fort.
Rechtsanwalt Stefan Meyer hat in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter in Zusammenarbeit
mit einem Team erfahrener Insolvenz- und Sanierungsexperten das vorläufige
Insolvenzverfahren auch dazu genutzt, die betriebswirtschaftlichen Restrukturierungsmöglichkeiten
der Liberty Damenmoden zu überprüfen. Der bereits mit Insolvenzantragstellung
vorgelegte Insolvenzplan wurde in diesem Zusammenhang überarbeitet und soweit erforderlich
ergänzt. Die Insolvenzordnung definiert als Ziel des Insolvenzverfahrens „die
Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen verwertet
und der Erlös verteilt wird oder in einem Insolvenzplanverfahren eine abweichende
Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird“ (§ 1 Insolvenzordnung).
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht der Insolvenzverwalter auf Basis seiner
unfassenden Überprüfungen davon aus, dass der Sanierungs- und Restrukturierungsplan
erfolgreich umgesetzt werden kann und ein Insolvenzplan die notwenige Akzeptanz bei
den Gläubigern der Liberty Damenmoden GmbH finden wird. Nachdrückliche Unterstützung
erfährt das Unternehmen auch weiterhin von seiner niederländischen Muttergesellschaft,
welche die Liberty Damenmoden GmbH auch zukünftig sowohl als Hauptlieferantin, als auch
als Gesellschafterin begleiten will.
Als eine der wesentlichen leistungswirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen muss sich die
Schuldnerin jedoch von ihren teilweise seit Jahren defizitären Filialen lösen, um insoweit ihre
Vertriebsstruktur zu konzentrieren und Standorte mit unzureichenden Deckungsbeiträgen zu
eliminieren. Die Insolvenzordnung stellt dem Insolvenzverwalter hier Sonderkündigungsrechte
für langfristige Mietverträge zur Verfügung und unterstützt so die seit geraumer Zeit überfälligen
Sanierungsschritte. Trotz dieser unausweichlichen Bereinigung des Filialportfolios
um voraussichtlich 27 Standorte können aus heutiger Sicht 75 Filialen mit ca. 450 Arbeitsplätzen
erhalten bleiben. Insgesamt sind 108 Mitarbeiter von den Schließungsmaßnahmen
betroffen, wobei in 22 Fällen die Arbeitsverhältnisse allein durch auslaufende Vertragsbeziehungen
beendet werden können. Von den 86 Arbeitsverhältnissen, die noch zur Beendigung
anstehen sind 14 Vollzeitarbeitsverhältnisse, 41 Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse und 31
400-EURO-Kräfte betroffen.
Herr Rechtsanwalt Meyer dazu: „Der jetzt vorliegende Sanierungs- und Restrukturierungsplan
(Insolvenzplan) der Schuldnerin bietet gute Ansatzpunkte für einen dauerhaften Erhalt
der Liberty Damenmoden und einer gehörigen Anzahl von Arbeitsplätzen, was gerade inmitten
einer tief greifenden globalen Finanz- und Wirtschaftkrise hervorzuheben ist. Ich bin mir
der Tatsache durchaus bewusst, dass die Bereinigung des Filialnetzes der Schuldnerin für
die Betroffenen schwere Belastungen mit sich bringt. Dieser Schritt ist gleichwohl ohne Alternative,
um die Weichen für eine positive Zukunft der Liberty Damenmoden GmbH als
Ganzes zu stellen. In den nächsten Monaten wird es entscheidend darauf ankommen, dass
die Kunden von Liberty ihrem Unternehmen die Treue halten, sich von der allgemeinen Krisenstimmung
nicht zu sehr beeinflussen lassen und das Unternehmen so die geplanten Umsatzziele
erreicht. Ebenso wichtig wird es sein, dass die Mitarbeiter des Unternehmens die
eingeleiteten und noch umzusetzenden Sanierungsmaßnahmen positiv begleiten und weiterhin
hoch motiviert und engagiert ihren Job ausführen. Auch insoweit bin ich aber nach
meinen Eindrücken aus dem bisherigen Insolvenzantragsverfahren weiter optimistisch.“
Die überörtliche Sozietät MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist an den Standorten
Berlin, Hannover, Lübbecke und Münster tätig. Die Sozietät verfügt über langjährige Erfahrung
bei der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen.
Lübbecke, den 31.03.2009
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