MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter: Insolvenz LIBERTY DAMENMODEN GmbH - Positive Zukunft für das Unternehmen durch Sanierung und Restrukturierung im Insolvenzplanverfahren

01.04.2009

MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter

Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 31.03.2009 ist das Insolvenzverfahren über

das Vermögen der Liberty Damenmoden GmbH aus Lübbecke eröffnet worden. Die Gesellschaft

hatte zuvor am 08.01.2009 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender

Zahlungsunfähigkeit gestellt und zugleich einen Insolvenzplan mit dem Ziel einer leistungswirtschaftlichen

Restrukturierung und Sanierung zum Erhalt des Unternehmens vorgelegt.

Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Meyer (Fachanwalt für Insolvenzrecht)

bestellt.

Bei der Liberty Damenmoden GmbH handelt es sich um ein langjährig etabliertes Einzelhandelsunternehmen,

das mit 102 Filialen und ca. 560 Arbeitnehmern in ganz Deutschland und

im benachbarten Österreich zu den namhaften Anbietern im Bereich der Damenbekleidung

zählt.

Der Geschäftsbetrieb wurde im vorläufigen Insolvenzverfahren uneingeschränkt fortgeführt.

Filialschließungen haben mit Ausnahme der üblichen branchentypischen Fluktuationen bis

zur Eröffnung des Verfahrens ebenso wenig stattgefunden wie Entlassungen von Mitarbeitern.

Auch nach Eröffnung setzt das Unternehmen unter der Verantwortung des Insolvenzverwalters

seinen Geschäftsbetrieb ohne Einschränkungen fort.

Rechtsanwalt Stefan Meyer hat in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter in Zusammenarbeit

mit einem Team erfahrener Insolvenz- und Sanierungsexperten das vorläufige

Insolvenzverfahren auch dazu genutzt, die betriebswirtschaftlichen Restrukturierungsmöglichkeiten

der Liberty Damenmoden zu überprüfen. Der bereits mit Insolvenzantragstellung

vorgelegte Insolvenzplan wurde in diesem Zusammenhang überarbeitet und soweit erforderlich

ergänzt. Die Insolvenzordnung definiert als Ziel des Insolvenzverfahrens „die

Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen verwertet

und der Erlös verteilt wird oder in einem Insolvenzplanverfahren eine abweichende

Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird“ (§ 1 Insolvenzordnung).

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht der Insolvenzverwalter auf Basis seiner

unfassenden Überprüfungen davon aus, dass der Sanierungs- und Restrukturierungsplan

erfolgreich umgesetzt werden kann und ein Insolvenzplan die notwenige Akzeptanz bei

den Gläubigern der Liberty Damenmoden GmbH finden wird. Nachdrückliche Unterstützung

erfährt das Unternehmen auch weiterhin von seiner niederländischen Muttergesellschaft,

welche die Liberty Damenmoden GmbH auch zukünftig sowohl als Hauptlieferantin, als auch

als Gesellschafterin begleiten will.

Als eine der wesentlichen leistungswirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen muss sich die

Schuldnerin jedoch von ihren teilweise seit Jahren defizitären Filialen lösen, um insoweit ihre

Vertriebsstruktur zu konzentrieren und Standorte mit unzureichenden Deckungsbeiträgen zu

eliminieren. Die Insolvenzordnung stellt dem Insolvenzverwalter hier Sonderkündigungsrechte

für langfristige Mietverträge zur Verfügung und unterstützt so die seit geraumer Zeit überfälligen

Sanierungsschritte. Trotz dieser unausweichlichen Bereinigung des Filialportfolios

um voraussichtlich 27 Standorte können aus heutiger Sicht 75 Filialen mit ca. 450 Arbeitsplätzen

erhalten bleiben. Insgesamt sind 108 Mitarbeiter von den Schließungsmaßnahmen

betroffen, wobei in 22 Fällen die Arbeitsverhältnisse allein durch auslaufende Vertragsbeziehungen

beendet werden können. Von den 86 Arbeitsverhältnissen, die noch zur Beendigung

anstehen sind 14 Vollzeitarbeitsverhältnisse, 41 Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse und 31

400-EURO-Kräfte betroffen.

Herr Rechtsanwalt Meyer dazu: „Der jetzt vorliegende Sanierungs- und Restrukturierungsplan

(Insolvenzplan) der Schuldnerin bietet gute Ansatzpunkte für einen dauerhaften Erhalt

der Liberty Damenmoden und einer gehörigen Anzahl von Arbeitsplätzen, was gerade inmitten

einer tief greifenden globalen Finanz- und Wirtschaftkrise hervorzuheben ist. Ich bin mir

der Tatsache durchaus bewusst, dass die Bereinigung des Filialnetzes der Schuldnerin für

die Betroffenen schwere Belastungen mit sich bringt. Dieser Schritt ist gleichwohl ohne Alternative,

um die Weichen für eine positive Zukunft der Liberty Damenmoden GmbH als

Ganzes zu stellen. In den nächsten Monaten wird es entscheidend darauf ankommen, dass

die Kunden von Liberty ihrem Unternehmen die Treue halten, sich von der allgemeinen Krisenstimmung

nicht zu sehr beeinflussen lassen und das Unternehmen so die geplanten Umsatzziele

erreicht. Ebenso wichtig wird es sein, dass die Mitarbeiter des Unternehmens die

eingeleiteten und noch umzusetzenden Sanierungsmaßnahmen positiv begleiten und weiterhin

hoch motiviert und engagiert ihren Job ausführen. Auch insoweit bin ich aber nach

meinen Eindrücken aus dem bisherigen Insolvenzantragsverfahren weiter optimistisch.“

Die überörtliche Sozietät MEYER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist an den Standorten

Berlin, Hannover, Lübbecke und Münster tätig. Die Sozietät verfügt über langjährige Erfahrung

bei der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen.

Lübbecke, den 31.03.2009

RA Stefan Meyer

Ostertorstraße 7

32312 Lübbecke

 

Telefon: 05741 – 337-300

Telefax: 05741 – 337-338

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