Meyer zu Schwabedissen Rechtsanwälte: Reits-Gesetz ist ein hässliches, pickliges Wesen

03.04.2007

Meyer zu Schwabedissen Rechtsanwälte

Düsseldorf Auch der Bundesrat hat dem neuen Reits-Gesetz zugestimmt, ohne Änderungen wird dieses nun in Kraft treten. Nach den zunächst positiven Reaktionen mischen sich zunehmend negative Untertöne in die Diskussion. Besonders der Mittelstand werde unangemessen benachteiligt.

„Der Gesetzestext beinhaltet jede Menge Fallstricke für den Mittelstand, en detail kommen massive Wettbewerbsnachteile auf mittelständische Immobilienunternehmen zu“, ist sich Gustav Meyer zu Schwabedissen, Seniorpartner der mzs Rechtsanwälte und Berater einiger Immobilienunternehmen, sicher. Der Kern des Gesetzes sei mittelstandsfeindlich. Schwabedissen: „Aus dem ursprünglich schönen Gesetz ist ein hässliches, pickliges Wesen geworden.“

Die Schelte gegenüber der Politik begründet der Rechtsanwalt mit zahlreichen, scheinbar nebensächlichen Regelungen innerhalb des Gesetzestextes: „Ich frage mich, warum die Koalition nur börsennotierte Reits erlaubt hat. Kleineren Immobilienvermögen wird dadurch der Zugang zum Kapitalmarkt erschwert.“ Auch die Tatsache, das jeder Investor nur 10 % der Aktien halten dürfe – sich also neun Beteiligte suchen müsse – leuchtet Schwabedissen nicht ein.

Für „unsinnig“ hält der Düsseldorfer Rechtsanwalt auch die Ausklammerung der Bestandswohnimmobilien aus den Reits. „Die logisch nicht zu erklärenden Restriktionen werden zu Umgehungskonstruktionen führen“, glaubt der Immobilienfachmann. Die Beratungspraxis werde sich in Zukunft darauf konzentrieren einem Investor den idealen Standort für seinen Reit zu empfehlen. „Für mich bedeutet dies, dass ich einem Mandanten raten müsste, einen französischen Reit zu wählen.“ Auch darin spiegele sich die Mittelstandsfeindlichkeit wieder. Kleine und mittlere Unternehmen würden gezwungen, Strukturen im Ausland aufzubauen.

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