Meyer zu Schwabedissen Rechtsanwälte: Taktik der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank schlägt fehl: Deutsche Verbraucher obsiegen gegen österreichische Bank

11.07.2005

Meyer zu Schwabedissen Rechtsanwälte

Düsseldorf/Bregenz, 08.07.05: Durch die anlegerfreundlichen Entscheidungen des II. Zivilsenats des BGH vom 14.06.2004 aber auch des XI. Senats vom 08.06.2004 haben sich den Anlegern kreditfinanzierter geschlossener Immobilienfonds bekanntlich aussichtsreiche Möglichkeiten eröffnet, eine vollständige Rückabwicklung ihres Engagements durchzusetzen bzw. zumindest eine deutliche Zinsreduzierung für Vergangenheit und Zukunft zu erreichen (vgl. Pressemitteilungen u.a. vom 15.06.04).

Viele Banken zeigten vor diesem Hintergrund Verhandlungsbereitschaft und erklärten sich zum Abschluss von Vergleichen mit einer erheblichen Reduktion der Darlehensrestschuld bereit. Die Kanzlei Meyer zu Schwabedissen, Rechtsanwälte, hat für die Anleger, die den sichersten Weg beschreiten wollten bereits mehrere 100 derartige Vergleiche umgesetzt.

Wie wir mitteilten (Pressemitteilungen vom 10.11.04 und 30.12.04), verfolgt die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG mit Sitz in Bregenz/Österreich offenbar eine andere Strategie: Obwohl auch sie es bei der massenhaften Finanzierung von Fondsbeteiligungen unterlassen hatte, in ihren Darlehensverträgen – wie nach § 4 des Verbraucherkreditgesetzes vorgeschrieben - einen Gesamtbetrag anzugeben, weigert sie sich bislang beharrlich, die deutsche Rechtsprechung anzuerkennen. Sie setzt offensichtlich auf ihren scheinbaren Vorteil, ihren Sitz in Österreich.

Die Kanzlei Meyer zu Schwabedissen, Rechtsanwälte reichte daraufhin Ende 2004 vor deutschen Gerichten mehr als 30 Klagen gegen die Bank ein. Je nach Risikobereitschaft der Anleger wurden dabei verschiedene Ansprüche geltend gemacht. Bislang stehen die Chancen der Anleger ausgezeichnet: In einem ersten Prozess hat der Anleger nach einem günstigen Vergleich bereits knapp 9.000 € von der Bank zurückerstattet bekommen. Da hier ein Sonderfall vorlag, ist dieses Ergebnis aber nur begrenzt auf andere Fälle übertragbar.

Nunmehr liegt aber ein erstes Urteil vor, in dem weniger risikobereite Anleger die Bank auf Rückzahlung von 6.300 € verklagt hatten sowie auf die Feststellung, der Bank bis 2016 auch zukünftig nur 4 % Zinsen zu schulden. Der Wert der Klage liegt demnach bei ca. 16.0000 €. Das Landgericht Neuruppin (Az: 5 O 66/05) gab dieser Klage in I. Instanz in vollem Umfang statt.

Darüber hinaus hat die Vorarlberger Bank soeben in der mündlichen Verhandlung eines weiteren Prozesses, in dem die Anleger eine vollständige Rückabwicklung geltend machen, vergleichsweise einen Darlehensnachlass von 85 % angeboten, immerhin gut 15.000 €.

Vor dem Hintergrund dieser Erfolge kann und muss die Strategie der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank als vorläufig gescheitert angesehen werden: Hätte die Bank die Ansprüche der Anleger gleich anerkannt, hätte sie sich pro Fall durchschnittlich 5.000 € an zu erstattenden Anwalts- und Gerichtskosten erspart. Zugleich wäre die Fehlerhaftigkeit der Darlehensverträge nicht durch Gerichte öffentlich bestätigt worden.

Fazit: Alle deutschen Kreditnehmer der Bank sollten ihre Darlehensverträge dringend auf Korrektheit überprüfen lassen.

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