Mindestlohn in Deutschland – GvW Graf von Westphalen berät polnisches Unternehmen bei Geschäftsmodell zur häuslichen Pflege

27.01.2015

27.01.2015

Die internationale Vermittlung von Betreuungskräften an private Haushalte steht nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns erneut im Fokus der Öffentlichkeit. Wie lässt sich dieses in Deutschland weit verbreitete Geschäftsmodell mit den neuen Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vereinbaren?

Diese Frage war Gegenstand eines Gutachtens, das GvW Graf von Westphalen für ein polnisches Unternehmen im Pflegesektor erstellt hat. Das Geschäftsmodell des Unternehmens sollte zudem unter weiteren rechtlichen Aspekten unter die Lupe genommen werden. So widmeten sich die Anwälte der Kanzlei auch Fragen des EU-Arbeitnehmerentsenderechts und des Sozialversicherungsrechts sowie in steuerrechtlicher Hinsicht dem Doppelbesteuerungsabkommen und Körperschaftssteuer-, Mehrwertsteuer- sowie Lohn- und Einkommenssteuerrechtlichen Fragestellungen.

Das Gutachten wurde erstellt durch den Hamburger Partner Dr. Malte Evers und Marius Bodenstedt (beide Arbeits- und Sozialversicherungsrecht) sowie durch den Frankfurter Partner Dr. Frank Tschesche und Christoph Schneider (beide Steuerrecht).

GvW hat das Pflegeunternehmen gemeinsam mit der polnischen Partnerkanzlei aus dem internationalen Netzwerk SCG Legal begleitet. SCG Legal ist ein globales Netzwerk führender unabhängiger Wirtschaftskanzleien. Weltweit 148 Mitgliedskanzleien mit insgesamt mehr als 11.000 Anwälten in 82 Ländern haben sich in diesem Netzwerk zusammengeschlossen.

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