MMR Müller Müller Rößner: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

06.11.2015

„Wir haben soeben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung eingereicht.“

Dies teilen die Rechtsanwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner von der Kanzlei MMR Müller Müller Rößner Rechtsanwälte Partnerschaft in Berlin mit, nachdem der entsprechende Gesetzentwurf heute den Bundesrat passiert hat und nunmehr dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet wird.

Den Antrag haben alle Rechtsanwälte der Kanzlei in eigenem Namen und aus eigener Rechtsbetroffenheit als Berufsgeheimnisträger gestellt. Dieser Initiative haben sich darüber hinaus der Deutsche Medienverband (DMV) e.V. sowie der DJV Deutsche Journalisten-Verband, Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. angeschlossen. Darüber hinaus tritt eine Reihe von Journalisten, hier unter anderem auch die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner, die medienpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist und vormals als Journalistin beim ZDF tätig war, als Antragsteller auf. Daneben haben sich dem Antrag neun Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses aus verschiedenen Fraktionen angeschlossen. Ein Teil von ihnen ist auch als Rechtsanwalt tätig und insofern ebenfalls als Berufsgeheimnisträger in nicht hinnehmbarer Weise von der Vorratsdatenspeicherung betroffen. Darüber hinaus sehen sie hierdurch ihre Rechte als Abgeordnete verletzt. Zudem hat sich noch ein Kinderarzt der Verfassungsbeschwerde angeschlossen, der sich in dieser Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger ebenso in seinen Kommunikationsfreiheiten berührt sieht.

„Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wollen wir erreichen, dass die mit Inkrafttreten des Gesetzes unmittelbar bestehende Speicherverpflichtung der Telekommunikationsanbieter bis zur Entscheidung über die von uns noch einzureichende Verfassungsbeschwerde ausgesetzt wird. Der erneute Versuch der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die grundrechtlich geschützten Kommunikationsfreiheiten aller Bürger, von der die Berufsgeheimnisträger und deren Mandanten, Patienten, Informanten und Kommunikationspartner in besonderem Maße betroffen sind“, erklärt Rechtsanwalt Carl Christian Müller.

„Dieser mit der anlasslosen, zusammenhanglosen und ausnahmslosen Speicherverpflichtung einhergehende schwerwiegende Eingriff ist mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu einer verhältnismäßig ausgestalteten Vorratsdatenspeicherung nicht vereinbar. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Überwachungsgesamtrechnung. Seit Bekanntwerden der uferlosen Speicher- und Überwachungspraktiken der Geheimdienste durch die Enthüllungen von Edward Snowden und angesichts zusätzlicher Datenspeicherungsvorhaben wie beispielsweise der Fluggastdatenverordnung ist der gesetzgeberische Handlungsspielraum in Richtung weiterer Datensammlungen auf Null reduziert“, ergänzt Rechtsanwalt Sören Rößner.

„Darüber hinaus sind die gesetzlichen Regelungen zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Einklang zu bringen, nach der eine ausnahmslose Vorratsdatenspeicherung insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Berufsgeheimnisträgern einen Verstoß gegen die europäischen Grundrechte darstellt.

Wir sehen unseren Antrag in der Tradition der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Kommunikationsfreiheiten. Das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, dass diese schlechthin konstituierend für eine demokratische Grundordnung sind und dass der Datenschutz hiermit korrespondiert. Vor diesem Hintergrund kann die Vorratsdatenspeicherung keinen Bestand haben“, so Müller und Rößner abschließend.

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