MÖNIG Wirtschaftskanzlei: Traditionsunternehmen Ridderskamp und Hahn GmbH leitet Sanierungsverfahren ein

23.01.2020

Geschäfts- und Filialbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt

Gehälter der ca. 110 Mitarbeiter drei Monate über die Bundesagentur für Arbeit gesichert

Derzeit keine Personalmaßnahmen geplant

Gelsenkirchen, 21.01.2020 – Die Geschäftsführung der Ridderskamp und Hahn GmbH, Gelsenkirchen, hat sich entschlossen, das Unternehmen im Rahmen eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung zu sanieren und beim Amtsgericht Essen einen entsprechenden Antrag gestellt. Dem Antrag wurde entsprochen und Herr Rechtsanwalt Nils Meißner, Essen, als vorl. Sachwalter eingesetzt. Das seit Jahrzehnten mit Hauptsitz in Gelsenkirchen ansässige Traditionsunternehmen setzt den bereits eingeleiteten Restrukturierungsprozess nun fort. Geschäftsführer Jürgen Hahn hierzu: „Der Geschäftsbetrieb wird vollumfänglich fortgeführt, d.h. der Verkauf in den Filialen und die Produktion am Hauptstandort gehen ohne Einschränkungen weiter. Personalmaßnahmen sind auch im Sanierungsverfahren nicht geplant.“

Die vor allem in den letzten beiden Jahren 2018 und 2019 vorgenommen Sanierungsschritte zeigen erste Wirkungen. So wurden bereits in 2019 vier Filialen geschlossen. Diese und weitere Maßnahmen reichten jedoch nicht aus, da diverse weitere Faktoren, wie z.B. erhöhte Einkaufspreise durch die außerhalb Deutschlands grassierende Afrikanische Schweinepest und der gestiegene Konkurrenzkampf noch nicht zu den gänzlich gewünschten Ergebnissen geführt haben.

Ein Team der MÖNIG Wirtschaftskanzlei um die Rechtsanwälte Christian Klein und Dr. Matthias Merkel unterstützen die Geschäftsführung bei dem Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Dr. Merkel hierzu: „In den kommenden Tagen und Wochen gilt es, alle möglichen Optionen der Sanierung des Unternehmens sorgfältig zu prüfen und ein belastbares und nachhaltiges Sanierungskonzept auf Grundlage der bereits eingeleiteten Maßnahmen zu erarbeiten.“

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