Mönning & Georg: Vorläufiger Insolvenzverwalter prüft Sanierungsoptionen für die Gesellschaften aus dem FFK-Konzern in Cottbus

29.10.2013

· Drei Gesellschaften aus dem Konzern für Abfallentsorgung und Sekundärrohstoff-Produktion hatten gestern Insolvenzantrag gestellt

· Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning, vorläufiger Insolvenzverwalter bei FFK, sieht Chancen für eine erfolgreiche Sanierung und den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze

· Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die etwa 150 Beschäftigten ist beantragt, Geschäftsbetrieb an den Standorten geht unverändert weiter

Cottbus, 28. Oktober 2013 – Die Geschäftsführungen der Gesellschaften der FFK Environment GmbH, der FFK Compositepellets Forst GmbH und der Rohstofftiger Gesellschaft für Wertstoffaufbereitung und Rückgewinnung mbH, allesamt mit Sitz in Peitz bei Cottbus, haben Ende vergangener Woche beim zuständigen Amtsgericht in Cottbus Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat daraufhin Rechtsanwalt Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning von der Kanzlei Mönning & Georg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Insolvenzordnung in Deutschland bietet verschiedene Optionen für eine mögliche Sanierung. Mönning und sein Team werden deshalb in den kommenden Wochen die Sanierungsmöglichkeiten prüfen. „Wir müssen uns zunächst die Situation vor Ort und die wirtschaftliche Situation genau ansehen und werden dann ein Sanierungs- und Restrukturierungskonzept erarbeiten“, sagt der vorläufige Insolvenzverwalter Mönning. Ziel ist es, die Standorte und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.

Der erste Eindruck des Insolvenzverwalter-Teams ist positiv. Die Beschäftigten sind motiviert und möchten die anstehende Sanierung tatkräftig unterstützen. „Das ist eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Sanierung und den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze“, sagt Rechtsanwalt Knut Rebholz aus dem Team des vorläufigen Insolvenzverwalters und Partner bei der Kanzlei Mönning und Georg. Zudem haben die Geschäftsführungen die Insolvenzanträge frühzeitig gestellt und somit die Chance auf eine erfolgreiche Sanierung über die Insolvenz gewahrt. Mönning wird den Geschäftsbetrieb bis auf weiteres fortführen, die Aufträge werden weiterhin bearbeitet.

Als einer der ersten Schritte hat Mönning die Vorfinanzierung des Insolvenzgelds für die etwa 150 Beschäftigten in den drei Gesellschaften in die Wege geleitet, so dass die Löhne und Gehälter bis einschließlich Dezember 2013 gesichert sind.

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