Müller-Heydenreich, Beutler & Kollegen: Buchbindereien und Verlag Buggermann & Simon Wappes GmbH Insolvenzplan ermöglicht den Erhalt des Betriebes mit 18 Arbeitsplätzen
Müller-Heydenreich, Beutler & Kollegen
Der Anfang dieser Woche bestätigte Insolvenzplan für die Buchbindereien und Verlag Buggermann & Simon Wappes GmbH (Amtsgericht München, Az.: 1504 IN 400/06) ermöglicht die weitere uneingeschränkte Betriebsfortführung und den Erhalt von 18 Arbeitsplätzen (darunter 5 schwerbehinderte Mitarbeiter). Der Insolvenzplan sieht im Wesentlichen vor, den Betrieb langfristig in seiner bisherigen Gesellschaftsstuktur zu erhalten und den Insolvenzgläubigern ein Fixum zu garantieren, das einer quotalen Befriedigung ihrer Forderungen i.H.v. ca. 20 Prozent entspricht. Der vom Amtsgericht München eingesetzte Insolvenzverwalter Axel Bierbach teilte mit, dass der gem. § 218 Abs. I InsO vorgelegten Insolvenzplan im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 18. Dezember 2006 einstimmig durch die Gläubiger bestätigt wurde.
"Das mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 neu geschaffene Instrumentarium des Insolvenzplans hat sich auch hinsichtlich kleinerer und mittelständischer Betriebe bewährt", sagte Axel Bierbach. Wie beispielsweise beim vorgelegten Insolvenzplan sei die uneingeschränkte Betriebsfortführung und der Erhalt von Arbeitsplätzen möglich. Gleichzeitig würden die Gläubiger eine wirtschaftlich erhebliche Verbesserung erfahren als im Fall einer Regelabwicklung.
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Rechtsanwalt Axel W. Bierbach
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