Müller-Heydenreich, Beutler & Kollegen: Digitaldruckzentrum DDZ München GmbH Insolvenzplan ermöglicht den Erhalt von 18 Arbeitsplätzen und 50 Prozent Quote
Müller-Heydenreich, Beutler & Kollegen
Der Ende der letzten Woche bestätigte Insolvenzplan für die Digitaldruckzentrum DDZ München GmbH (Amtsgericht München, Az: 1503 IN 1368/05) ermöglicht die weitere uneingeschränkte Betriebsfortführung und den Erhalt von sämtlichen
18 Arbeitsplätzen. Der Insolvenzplan sieht im Wesentlichen vor, den Betrieb langfristig in seiner bisherigen Gesellschaftsstruktur zu erhalten und den Insolvenzgläubigern ein Fixum zu garantieren, das einer quotalen Befriedigung ihrer Forderungen i.H.v. ca. 50 Prozent entspricht. Der vom Amtsgericht München eingesetzte Insolvenzverwalter Axel Bierbach teilte mit, dass der gem. § 218 Abs. 1 InsO vorgelegte Insolvenzplan im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 10. November 2005 einstimmig durch die Gläubiger bestätigt wurde.
Das mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 neu geschaffene Instrumentarium des Insolvenzplans hat sich auch hinsichtlich kleinerer und mittelständischer Betriebe bewährt, sagte Axel Bierbach. Wie beispielsweise beim vorgelegten Insolvenzplan sei die uneingeschränkte Betriebsfortführung und der Erhalt von Arbeitsplätzen möglich. Gleichzeitig würden die Gläubiger eine wirtschaftlich erhebliche Verbesserung erfahren als im Fall einer Regelabwicklung.
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