Müller-Heydenreich Beutler & Kollegen: Insolvenzverfahren Contor Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

13.12.2010

Insolvenzverfahren über Contor Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eröffnet

Das Amtsgericht München hat am Freitag, 10.12.2010, das Insolvenzverfahren über die Contor Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nachfolgend: Contor) eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Axel W. Bierbach von der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Müller-Heydenreich Beutler & Kollegen bestellt.

Contor ist zahlungsunfähig und überschuldet. Fortführungsaussichten für das Unternehmen bestehen aufgrund mangelnder Liquidität nicht. Eigene Mitarbeiter beschäftigt Contor nicht.

Contor hält in ihrer Funktion als Treuhandkommanditistin der Cinerenta-Fonds I bis V KGs treuhänderisch ca. 12.000 Gesellschaftsanteile für rund 9.000 Anleger. Der Gesamtwert der in allen Fonds KGs investierten Anlagegelder beträgt ca. 450 Millionen Euro. Zweck der Cinerenta-Filmfonds sind vor allem Entwicklung und Herstellung von Filmprojekten, Beteiligung an Film- und Fernsehproduktionen im In- und Ausland, Auswertung von Verleihrechten sowie Lizenzhandel. Die Cinerenta-Fonds haben jeweils vier bis neun Filme, hauptsächlich US-amerikanische Spielfilme, produziert. Die Contor ist darüber hinaus Mittelverwendungskontrolleurin. Als solche hat sie die von den Anlegern eingezahlten Gelder gemäß dem Investitionsplan zu verwalten und freizugeben, sobald die Fonds KGs diese für ihre prospektierte Tätigkeit, insbesondere die Filmproduktionskosten, benötigen.

Komplementärin der Cinerenta-Fonds war die Cinerenta GmbH mit Mario Ohoven als Mehrheitsgesellschafter. Über diese Gesellschaft wurde im März 2009 ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet. Ein Großteil des Kapitals der Anleger wurde über die Vertriebsfirma Investor Treuhand GmbH eingeworben, an der Ohoven ebenfalls mehrheitlich beteiligt war.

Gegen Contor sind inzwischen mehr als 900 Klagen anhängig. Die Anleger fordern darin insgesamt rund 54 Millionen Euro Schadenersatz. Sie machen vorvertragliche Pflichtverletzungen geltend, weil Contor sie nicht über die vermeintlich erhöhten Provisionen der Investor Treuhand GmbH unterrichtet habe. Zudem habe sie es versäumt, die Anleger über die personelle Verflechtung der Cinerenta GmbH und der Investor Treuhand GmbH in der Person Mario Ohoven aufzuklären. Contor sei aus dem Treuhandverhältnis jedoch verpflichtet gewesen, die Anleger über diese Abweichungen vom Investitionsplan zu informieren.

Die Anleger fordern die Erstattung der investierten Summe abzüglich bereits erhaltener Ausschüttungen. Daneben fordern sie, dass Contor ihnen den Schaden zu ersetzen hat, der durch die nachträgliche Aberkennung der Verlustzuweisung durch das Finanzamt entstehen kann. Gestärkt werden die Anleger durch Urteile des BGH, der im Mai 2008 in einem Cinerenta-Prozess entschieden hat, dass Contor die Anleger auch über ihr bekannte Abweichungen vom Investitionsplan bzgl. der Weichkosten (also auch der Vermittlerprovisionen) unterrichten musste. Eine Unterrichtungspflicht besteht nach einem weiteren BGH-Urteil ebenfalls für die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen zwischen der Komplementärin der Fonds KGs und der Vertriebsgesellschaft, wenn diese besondere Vertriebsprovisionen erhält.

Weil sich die Fonds wirtschaftlich wesentlich schlechter entwickelt haben als angenommen – anstatt rund 150 Prozent der Anlagesumme wurden, je nach Fonds, nur zwischen 16,8 und 57,5 Prozent ausgeschüttet, nutzten viele Anleger die Gelegenheit zur Klage.

Die Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung der Contor, die HDI Gerling, hatte zunächst die Deckung für die anhängigen Prozesse übernommen, dann aber im Juli 2010 ihre Deckungszusage zurückgenommen. Hintergrund der Rücknahme ist die vermeintliche Kenntnis der Contor von den behaupteten überhöhten Provisionen für die Kapitalvermittlung und der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung und die bewusste Nichtaufklärung der Treugeber hierüber.

Die Kündigung der Deckungszusage führte zum Wegfall des Freistellungsanspruches und zu einer eigenen Zahlungspflicht der Contor. Weil Contor finanziell nicht in der Lage war, die Forderungen zu begleichen, stellte die Firma am 29. Juli 2010 Insolvenzantrag.

Die Anleger können ihre Forderungen zur Tabelle nun schriftlich bei Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach anmelden. Chancen für eine Befriedigung bestehen allerdings nur, wenn die Versicherungen Zahlungen leisten werden, denn die Contor selber hat als reine Treuhand-Kommanditistin naturgemäß kein eigenes Vermögen. Die Anleger werden deshalb auf eine Anspruchsverfolgung gegen die Versicherungen angewiesen sein.

Über Müller-Heydenreich Beutler & Kollegen

Die Kanzlei Müller-Heydenreich Beutler & Kollegen (www.mhbk.de) ist eine seit vielen Jahren auf Insolvenzverwaltung spezialisierte Sozietät von Rechtsanwälten. Insgesamt vier Verwalter bearbeiten Insolvenzverfahren an mehreren Amtsgerichten in Bayern und Thüringen.

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach (41) ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Plansanierungen in einem breiten Branchenspektrum. Im Großraum München hat er bereits mehrere Betriebe, darunter die Dohmen Solutions GmbH & Co. KG und die Gaststätte Nürnberger Bratwurst Glöckl, erfolgreich saniert. Im Medienbereich hat er u.a. die Insolvenz der Helkon Media AG betreut. Ferner ist er seit 2009 Insolvenzverwalter im Anlage-Betrugsverfahren Akzenta AG mit mehr als 15.500 Gläubigern.

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Nicole Huss
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