Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen: Energieversorger Fulminant Energie meldet Insolvenz an

30.11.2021

Rund 10.000 Kunden in Deutschland und Österreich betroffen

Rechtsanwalt Axel Bierbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

Belieferung der Kunden muss kurzfristig eingestellt werden

München, 29. November 2021 – Das Amtsgericht München – Abteilung für Insolvenzsachen - hat das vorläufige Insolvenzverfahren über den Energieversorger Fulminant Energie GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Fulminant Energie GmbH mit Sitz in Garching bei München hatte am 16. November Insolvenzantrag aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt.

Die Fulminant Energie GmbH beliefert rund 10.000 überwiegend private Kunden in Deutschland und Österreich mit Strom und Gas. Das Unternehmen beschäftigt fünf Mitarbeiter; deren Löhne und Gehälter wurden zuletzt für den Monat Oktober 2021 von der Fulminant Energie bezahlt. Die weitere Lohnzahlung der Mitarbeiter ist über das Insolvenzgeld gesichert.

„Wir haben uns in der vergangenen Woche einen umfassenden Überblick über die Situation des Unternehmens verschafft und sind zu dem Schluss gekommen, dass der Geschäftsbetrieb aufgrund von mangelnder Liquidität kurzfristig und geordnet eingestellt werden muss“, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Bierbach am Montag in München. Wie Bierbach ankündigte, soll es mit Ablauf dieses Monats einen geordneten Marktrückzug geben; bis einschließlich zum 30. November 2021 sollen die Kunden von der Fulminant Energie noch mit Strom und Gas beliefert werden. „Die Kunden müssen jedoch nicht befürchten, auf einmal ohne Strom und Gas dazustehen“, so Bierbach weiter. Die rund 10.000 Kunden in Deutschland und Österreich würden aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung voraussichtlich ab 01. Dezember und somit ohne Unterbrechung durch die kommunalen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert, erläuterte er. Im Falle eines etwas späteren Beginns der Ersatzversorgung werden die Kunden bis dahin noch von der Fulminant Energie beliefert.

Die kommunalen Grundversorger in Deutschland werden die jeweiligen Kunden der Fulminant Energie über den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung informieren. Auch in Österreich wird die Versorgung kurzfristig durch andere Versorgungsunternehmen übernommen. Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control wurde vom vorläufigen Insolvenzverwalter bereits entsprechend darüber informiert und hat eine Information für Kunden ins Internet gestellt (www.e-control.at/insolvenz-eines-anbieters).

Die Energieversorgung durch die Fulminant Energie GmbH endet für die Kunden aufgrund der Verträge mit 300 verschiedenen Netzbetreibern – je nach Versorgungsgebiet – zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Grundsätzlich werden alle notwendigen Informationen für Endabrechnungen der Fulminant Energie direkt vom zuständigen Netzbetreiber, vom jeweiligen Messstellenbetreiber oder vom Messdienstleister übermittelt, so dass die Kunden in der Regel keine Zählerstände an die Fulminant Energie melden müssen. Der vorläufige Insolvenzverwalter empfiehlt den Kunden jedoch, vorsichtshalber eine Zählerstandablesung vorzunehmen und diese beispielsweise durch ein Foto zu dokumentieren.

Zum Zweck der bestmöglichen Information von Kunden und Gläubigern hat die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen unter www.fulminant-energie-inso.de kurzfristig eine Website eingerichtet, auf der aktuelle Informationen zum Stand des vorläufigen Insolvenzverfahrens der Fulminant Energie GmbH abgerufen werden können. Zudem werden auf dieser Website die wichtigsten Fragen rund um die Insolvenz des Energieversorgers beantwortet und ständig aktualisiert.

Der Geschäftsbetrieb der Fulminant Energie GmbH war bereits seit einiger Zeit verlustreich gewesen. Da auch die positiven Perspektiven fehlten, entschlossen sich die Gesellschafter, Insolvenzantrag zu stellen. Das Unternehmen war vor allem aufgrund gestiegener Energiebeschaffungskosten und Problemen bei der Gewinnung von Neukunden in Schwierigkeiten geraten.

In letzter Zeit hatten schon einige Energieversorger aufgrund der drastisch gestiegenen Einkaufspreise für Strom und Gas Insolvenz anmelden müssen. Rechtsanwalt Axel Bierbach gilt als erfahrener Restrukturierungs- und Sanierungsexperte und hat bereits den Billigstromanbieter BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH mit mehr als 600.000 Kunden durch die Insolvenz geführt.

Über Fulminant Energie GmbH

Das im Jahr 2017 gegründete Unternehmen ist ein regionaler Energielieferant, der durch den Zusammenschluss familiengeführter Betriebe am deutschen und österreichischen Energiemarkt entstanden ist. Die Fulminant Energie GmbH mit Sitz in Garching bei München beliefert rund 10.000 Kunden in Deutschland und Österreich mit Strom und Gas; sie beschäftigt fünf Mitarbeiter am Firmensitz in Garching bei München.

Über Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen

Die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (www.mhbk.de) ist eine seit vielen Jahren auf Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisierte Sozietät von Rechtsanwälten mit Standorten in ganz Bayern. Insgesamt sechs Verwalter bearbeiten Insolvenzverfahren an zahlreichen Amtsgerichten in Bayern und Thüringen. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der übertragenden Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung sowie Konzern- und Gruppeninsolvenzen.

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in einem breiten Branchenspektrum. Er hat bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut, darunter zuletzt auch die des Billigstromanbieters BEV. Bierbach ist Vorstand im Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (www.vid.de) sowie Mitglied im Gravenbrucher Kreis, dem Zusammenschluss der führenden, überregional tätigen Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands, die gemäß dem exklusiven Standard InsO Excellence handeln (www.gravenbrucher-kreis.de). In den aktuellen Branchen-Rankings von JUVE, The Legal 500, Best Lawyers und WirtschaftsWoche wird Bierbach als Top-Anwalt empfohlen.

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