Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen: Insolvenzverfahren über Green City-Tochtergesellschaft GCE Kraftwerkspark I GmbH eröffnet

12.10.2022

• Genussschein-Inhaber können nun nachrangige Forderungen anmelden

• Verfahrenseröffnungen weiterer insolventer Green City-Tochtergesellschaften dauern noch an

München, 11. Oktober 2022 – Acht Monate nach dem Insolvenzantrag der GCE Kraftwerkspark I GmbH hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tochtergesellschaft der Green City AG eröffnet und den Rechtsanwalt und Sanierungsexperten Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) zum Insolvenzverwalter bestellt. Zuvor war Bierbach bereits, ebenso wie bei der Muttergesellschaft Green City AG, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden.

Die GCE Kraftwerkspark I GmbH hatte Ende Januar zusammen mit der Green City AG, einem ganzheitlichen Anbieter für Entwicklung, Bau, Finanzierung und Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen, Insolvenz aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung anmelden müssen. Das Insolvenzverfahren über den Mutterkonzern Green City AG wurde bereits am 01. Mai 2022 eröffnet. Einige Gesellschaften der Green City AG, einschließlich der Mitarbeiter und werthaltiger Projekte, wurden inzwischen an die französische Qair Group verkauft.

Zuletzt beschränkten sich die Aktivitäten der GCE Kraftwerkspark I GmbH auf das Halten der 30-prozentigen Anteile an der Praterkraftwerk GmbH, welche wiederum in München das namensgleiche Wasserkraftwerk an der Isar betreibt, sowie der Anteile an zwei weiteren Gesellschaften ohne operativen Geschäftsbetrieb, welche sich derzeit in Liquidation befinden. Kurz vor der Verfahrenseröffnung wurde in der Gesellschafterversammlung der Praterkraftwerk GmbH auf Veranlassung der Mehrheitsgesellschafterin der Praterkraftwerk GmbH, der Stadtwerke München GmbH, hin, die Einziehung der Geschäftsanteile der GCE Kraftwerkspark I GmbH beschlossen, sodass im eröffneten Insolvenzverfahren lediglich die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens zu prüfen sein wird. Dieses Auseinandersetzungsguthaben wird dann im Interesse der Gläubiger zur Insolvenzmasse gezogen.

Die GCE Kraftwerkspark I GmbH, ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Green City AG, initiierte und förderte ökologische Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien. Die im Kraftwerkspark I gebündelten Energieanlagen finanzierten sich über die Ausgabe von Genussrechten; eine Anleihe wurde nicht begeben. Insolvenzverwalter Bierbach teilte am Dienstag mit, dass die Genussschein-Inhaber nun die Möglichkeit hätten, ihre nachrangigen Insolvenzforderungen bis zum 24. Oktober 2022 schriftlich zur Insolvenztabelle anzumelden. Die nachrangigen Ansprüche der Genussschein-Inhaber auf Rückzahlung können allerdings erst nach der vollständigen Befriedigung aller anderen Gläubiger bedient werden, da Genussscheine im Rang hinter anderen Verbindlichkeiten zurückstehen.

Die Insolvenzverfahren der anleihefinanzierten insolventen Green City-Beteiligungsgesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG können derzeit noch nicht eröffnet werden, da es noch einige verfahrenstechnische Themen zu klären gibt.

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