Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen: Sanierung im vorläufigen Insolvenzverfahren des Sportclub Fürstenfeldbruck 1919 e.V. gelungen

04.06.2018

München, 29. Mai 2018 – Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sportclub Fürstenfeldbruck 1919 e.V. konnte im allerletzten Moment vermieden werden. Sowohl das Finanzamt Fürstenfeldbruck als auch die Stadt Fürstenfeldbruck haben die von Seiten des aktuellen Vorstands gestellten Anträge auf Erlass der sich aus der temporären Aberkennung der Gemeinnützigkeit ergebenden Steuerverbindlichkeiten positiv beschieden. Zudem teilte auch das Landratsamt Fürstenfeldbruck stellvertretend für die Regierung von Oberbayern mit, auf die Rückforderung der in den Jahren der Aberkennung der Gemeinnützigkeit ausgezahlten Vereinspauschalen zu verzichten. Unter anderem durch diese wesentlichen Entscheidungen sah sich der Vereinsvorstand in die Lage versetzt, den gestellten Eigeninsolvenzantrag gegenüber dem Insolvenzgericht München am Abend des 28.05.2018 zurückzunehmen.

„Wir freuen uns, dass unsere Begleitung und Unterstützung des Vereins bei der Umsetzung einer außerordentlich ambitionierten und kreativen Sanierungslösung während des Zeitraums der vorläufigen Insolvenzverwaltung erfolgreich war. Dieser Sanierungserfolg war nur möglich, indem wesentliche verfahrensbeteiligte Gläubiger, der aktuelle Vereinsvorstand sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung in dieser schwierigen Phase zum Wohle des Vereins und insbesondere auch der jugendlichen Vereinsmitglieder an einem Strang gezogen haben“, teilte der vorläufige Insolvenzverwalter Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen am Dienstag in München mit.

„Die erfolgreiche Sanierung des Vereins stand allerdings bis zuletzt gerade auch wegen erheblicher vereinsinterner sowie -externer Widerstände auf der Kippe“, erläuterte Rechtsanwalt Brandenburg aus der Kanzlei des vorläufigen Insolvenzverwalters.

„Trotz eines Verzichts der wesentlichen verfahrensbeteiligten Gläubiger auf einen erheblichen Teil deren Forderungen stellt die erfolgreiche Umsetzung dieses Sanierungsszenarios für alle und insbesondere auch für diese Gläubiger die bestmögliche Lösung dar“, so Schartl. „Dies zeigt auch die Sanierungsfreundlichkeit des modernen deutschen Insolvenzrechts, mit dem Insolvenzgründe auch während der vorläufigen Insolvenzverwaltung behoben werden können. Ähnliche Lösungen sind unserer Kanzlei beispielsweise in den Insolvenzantragsverfahren über die Vermögen der Roeckl Handschuhe & Accesoires GmbH & Co. KG und der Tantalus Rare Earths AG in den Jahren 2017 und 2016 gelungen.“

Der vorläufige Insolvenzverwalter geht davon aus, dass das Insolvenzgericht die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung unverzüglich aufheben wird, damit der Verein seinen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nachkommen und zukünftig den Fokus wieder auf die tägliche Vereinsarbeit richten kann.

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