mytaxi siegt mit BEITEN BURKHARDT vor dem Oberlandesgericht – Taxi Bonn muss wettbewerbsbeschränkende Klausel aus der Satzung streichen

09.06.2017

Frankfurt am Main, 8. Juni 2017 – Die internationale Wirtschaftskanzlei BEITEN BURKHARDT hat für den Betreiber der führenden Taxi-App mytaxi einen wichtigen Sieg vor dem Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf errungen. Die Taxi-Genossenschaft Taxi Bonn e.G. muss ihre Satzung ändern.

Der folgende Auszug aus der Satzungsbestimmung, der Taxiunternehmer von einer Zusammenarbeit mit mytaxi abhalten konnte, darf künftig nicht mehr angewendet werden: „Mitglied kann nicht werden, wer gleichzeitig einer anderen Funk- und Telefonzentrale bzw. anderen Einrichtungen zur Vermittlung von Fahraufträgen angehört oder mit einer solchen Einrichtung zusammenarbeitet oder diese unmittelbar und mittelbar oder in sonstiger Weise unterstützt; sofern hierdurch die Belange der Genossenschaft oder die ihrer Mitglieder schwerwiegend geschädigt werden oder die Funktionsfähigkeit der Genossenschaft gefährdet wird.“

mytaxi wurde im Jahr 2009 gegründet. Nach Unternehmensangaben wurde die App mehr als 10 Millionen Mal heruntergeladen, hat über 100.000 angeschlossene Taxi-Fahrer in über 50 Städten, die sich auf neun europäische Länder verteilen und ist damit Europas größte Taxi-Bestell-App. mytaxi beschäftigt über 300 Mitarbeiter und ist seit September 2014 Teil der Daimler-Gruppe.

Das Team um den Frankfurter Partner Dr. Andreas Lober hat die Betreiber der mytaxi App vollumfänglich zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit beraten und begleitet die Intelligent Apps GmbH zu laufenden rechtlichen Fragestellungen bereits seit einigen Jahren.

Berater mytaxi (Intelligent Apps GmbH):

Dr. Andreas Lober (Federführung), Wojtek Ropel und Susanne Klein – alle IP/IT/Medien und Frankfurt am Main.

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