mzs Rechtsanwälte: Anzeichen für Trendwende beim XI. Zivilsenat des BGH: Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen Banken von Instanzgerichten sorgfältiger zu prüfen

27.05.2009

mzs Rechtsanwälte

Düsseldorf, 26.5.2009: Mit dem am 22. Mai veröffentlichten Urteil vom 24. März 2009 (Az.: XI ZR 456/07) hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) unter seinem neuen Vorsitzenden Wiechers die Chancen für Anleger zur erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Banken wegen arglistiger Täuschung deutlich verbessert. In seiner Urteilsbegründung erteilt der Senat dem Vorgehen des Berufungsgerichts, dem Oberlandesgericht Karlsruhe, eine eindeutige Absage, mögliche Schadensersatzansprüche (hier: gegen die Gründungsgesellschafter des geschlossenen Immobilienfonds "WGS-Fonds" und die Vermittler der Beteiligung) einfach mit dem Hinweis abzulehnen, es sei nicht ausreichend zu den diese Ansprüche begründenden Umstände vorgetragen worden. Im Gegenteil: Aus Sicht des Senats trugen die Anleger zu zahlreichen solcher Umstände ausreichend vor, beispielsweise zu Prospektfehlern in Bezug auf die tatsächliche Zahlungsfähigkeit der Mietgarantin und der tatsächlichen Höhe der sogenannten weichen Kosten.

"Durch diese Entscheidung werden die Karten in Schadensersatzverfahren von Anlegern gegen Banken für unsere laufenden Prozesse neu gemischt, und das nicht nur in Sachen WGS-Fonds", erklärt Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der auf Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei mzs Rechtsanwälte. Die Kanzlei vertritt in zahlreichen Verfahren Anleger gegen Banken wegen fehlgeschlagener kreditfinanzierter Kapitalanlagen. Während derartige Verfahren unter dem alten Vorsitzenden des XI. Zivilsenat des BGH, Dr. Gerd Nobbe, bislang nur mit sehr großem Aufwand erfolgreich sein konnten, sieht Strohmeyer unter dem neuen Vorsitzenden nun erste Anzeichen einer Trendwende, nach der getäuschte Anleger gegenüber Banken zukünftig einen leichteren Stand haben könnten.

Der neue Vorsitzende Wiechers ist seit dem 1. Februar diesen Jahres im Amt und konnte bereits mit einer Anfang Mai veröffentlichten Entscheidung überraschen (Az.: XI ZR 33/08). In dieser Entscheidung setzt sich der XI. Zivilsenat des BGH ausführlich mit der Fehlerhaftigkeit einer Widerrufsbelehrung und den Rückabwicklungsfolgen auseinander und bestätigt im Ergebnis das Urteil des Berufungsgerichts, nach dem die beklagte Bank dem Anleger die auf das Darlehen geleisteten Zahlungen zurückzuzahlen hat. "Ob der Senat diese Entscheidung auch unter seinem alten Vorsitzenden getroffen hätte, ist zumindest fraglich", meint Rechtsanwalt Strohmeyer.

Für Rückfragen oder weitere Informationen wenden Sie sich gerne an:

Rechtsanwältin Vera Treitschke, LL.M.

Presse und Kommunikation

Tel + 49 211/280663 0

Fax + 49 211/280663 98

E-Mail: treitschke@mzs-recht.de

mzs Rechtsanwälte, gegründet 1954 von Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer, ist eine expandierende mittelständische Sozietät mit Sitz in Düsseldorf. Die Kanzlei wird seit 1996 von Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen geführt. Derzeit beraten 14 Anwälte Finanzdienstleistungsunternehmen, Initiatoren und Kapitalanleger auf dem Gebiet des Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerechts. Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie unter www.mzs-recht.de. Über aktuelle finanzmarktrechtliche Informationen informiert die Kanzlei auch auf ihrer Website www.finanzmarkt-recht.de.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell