mzs Rechtsanwälte: Deutsches Widerrufsrecht erneut auf dem europäischen Prüfstand - Hoffnung für geschädigte Immoblienfonds-Anleger?

20.11.2007

mzs Rechtsanwälte

Düsseldorf, 19.11.2007 - Am kommenden Mittwoch um 09:30 Uhr verliest der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof seine Schlussanträge in der Rechtssache C-412/06. Diese Anträge stellen eine entscheidende Weichenstellung für die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dar, mit welcher im Frühjahr 2008 gerechnet werden kann.

Der Ausgang dieses Verfahrens ist für viele geschädigte Immobilienfonds-Anleger von großer Bedeutung. Denn auf dem europäischen Prüfstand steht eine im Haustürwiderrufsgesetz vorgesehene Befristung des Widerrufsrechts. Danach erlischt das Widerrufsrecht innerhalb eines Monats nach vollständiger beiderseitiger Leistungserbringung. Viele deutsche Gerichte lehnen deshalb eine Rückabwicklung der ursprünglichen Darlehen ab, wenn geschädigte Anleger diese zwischenzeitlich umgeschuldet oder getilgt haben. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem solchen Verfahren einer geschädigten WGS-Anlegerin (Az.: 6 U 8/06) das Verfahren ausgesetzt und möchte vom Europäischen

Gerichtshof nun geklärt haben,

∙ ob diese Befristung des Widerrufsrecht mit europäischem Recht vereinbar ist,

∙ und falls nein, ob der Widerruf im Einzelfall wegen eines zu langen Zeitraums zwischen Ablösung des Darlehens und Widerruf ausgeschlossen sein kann.

Sollte zumindest die erste Frage verneint werden, hätten viele geschädigte Anleger doch noch eine Chance, ihre ursprünglichen Darlehensverträge rückabzuwickeln.

Kurz zu uns: mzs Rechtsanwälte sind eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei, die seit mehreren Jahren auch die Interessen vieler geschädigter WGS-Anleger vertritt. Unsere Rechtsanwälte haben schon einige wichtige Urteile für die Anleger erstritten (u.a. BGH XI ZR 150/03 vom 08.06.2004). Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof in dieser Rechtssache, die am 20. September stattfand, waren wir vor Ort. Den Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart hat Herr Rechtsanwalt Wolters auf Anfrage in einer Fachzeitschrift kommentiert (ZfIR 1/2007, S. 21).

Kontaktieren Sie uns daher gerne für eine schnelle Einschätzung der Schlussanträge des Generalanwalts sowie für weitere Hintergrundinformationen.

Pressekontakt:

Rechtsanwältin Vera Treitschke

Spezialfragen zum Vorlageverfahren:

Rechtsanwalt Martin Wolters

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40237 Düsseldorf

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