mzs Rechtsanwälte: Lehman-Anleger gewinnt Schadensersatzprozess gegen die Dresdner Bank- Anlegern, die im Februar 2007 Zertifikate gekauft haben, droht Verjährung

27.11.2009

mzs Rechtsanwälte

Düsseldorf, 27.11.2009 - Die Commerzbank AG muss als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG einem Kunden, der auf Empfehlung der Dresdner Bank zehn Lehman-Zertifikate gekauft hat, vollen Schadensersatz zahlen. Ein entsprechendes Urteil hat das Landgericht Mönchengladbach am 17.11.2009 verkündet (Az.: 3 O 112/09). Die schriftliche Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor. Der Anleger hatte der Bank in dem Verfahren aber im Wesentlichen vorgeworfen, ihn vor Kauf der Zertifikate nicht ausreichend über erhaltene Vertriebsprovisionen informiert zu haben.

Rechtsanwältin Uta Deuber von der auf Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei mzs Rechtsanwälte hält die unzureichende Aufklärung über erhaltene Vertriebsprovisionen generell für einen guten Anhaltspunkt, um die Commerzbank erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Dies gilt insbesondere für die Anleger, die auf Empfehlung der Dresdner Bank im Frühjahr 2007 in das GLOBAL CHAMPION ZERTIFIKAT (WKN AOMJHE) oder das BONUS EXPRESS ZERTIFIKAT (WKN AOMHVV) investiert haben. Die von der Bank zu diesen Zertifikaten herausgegebenen Flyern enthalten keine Angaben zu Vertriebsprovisionen. In zwei weiteren von der Kanzlei mzs betreuten Verfahren gegen die Commerzbank vor den Landgerichten Mönchengladbach und Köln haben die Richter daher kürzlich bereits signalisiert, die Aufklärung über erhaltene Provisionen als nicht ausreichend anzusehen. Die Düsseldorfer Anwältin rechnet daher auch in diesen beiden Verfahren mit einem positiven Ausgang für die Anleger.

"Anleger, die in diese Zertifikate investiert haben, und noch überlegen, Ansprüche wegen Falschberatung geltend zu machen, sollten sich bald von spezialisierten Anwälten beraten lassen", warnt Rechtsanwältin Deuber. Denn die Dresdner Bank hat diese Zertifikate vor allem im Februar 2007 verkauft. Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung beim Verkauf der Zertifikate verjähren aber bereits drei Jahre nach Erwerb der Zertifikate. Somit werden viele Anleger bis Februar 2010 überlegen müssen, ob sie bei einer positiven Einschätzung ihrer Anwälte noch schnell Klage erheben, um die Verjährung abzuwenden. Denn nach den bisherigen Erfahrungen der Kanzlei mzs ist die Commerzbank weder bereit, sich außergerichtlich mit den Anlegern zu einigen, noch einen sogenannten Verjährungsverzicht zu vereinbaren. "Wir haben bei der Commerzbank für unsere Mandanten angefragt, ob sie bereit wäre, in diesen konkreten Fällen bis Ende 2011 auf die Verjährung zu verzichten. Dies hat die Bank aber leider ohne nähere Begründung abgelehnt". Anders die Hamburger Sparkasse, die laut Mitteilung des Hamburger Abendblattes vom 20.10.2009 die Verjährungsfrist zugunsten ihrer Kunden auf fünf Jahre verlängert hat. Aus Sicht von Rechtsanwältin Deuber ist die Taktik der Commerzbank damit klar: "Die Bank versucht, die Anleger in die Verjährung zu drängen und auf diese Weise ihr Lehman-Problem zu lösen."

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mzs Rechtsanwälte, gegründet 1954 von Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer, ist eine mittelständische Kanzlei mit Sitz in Düsseldorf. Die Kanzlei wird seit 1996 von Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen geführt. Derzeit beraten 13 Anwälte

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