mzs Rechtsanwälte: Lehman-Anleger gewinnt vor dem Aachener Landgericht

05.02.2010

mzs Rechtsanwälte

Düsseldorf, 5.2.2010 – Die Commerzbank muss als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank einem Lehman-Anleger vollen Schadensersatz in Höhe von 57.683,70 Euro wegen Falschberatung zahlen. Dies hat das Aachener Landgericht mit Urteil vom 28.1.2010 entschieden (Az.: 1 O 129/09). Die Dresdner Bank verkaufte dem Anleger im Februar 2007 jeweils 30 der von Lehman Brothers Treasury Co. BV. ausgegebenen GLOBAL CHAMPION ZERTIFIKATE und BONUS EXPRESS ZERTIFIKATE. Die Bankberaterin hatte den Kunden vor dem Kauf nicht darüber informiert, dass die Bank für die Vermittlung Vertriebsprovisionen in Höhe von 3,5 % bzw. 3,0 % des Zertifikatewerts erhält.

Ein solcher Hinweis hätte aber erfolgen müssen, so das Gericht. Es verweist in seinen Urteilsgründen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der eine Bank ihre Kunden ungefragt darüber aufklären müsse, ob und in welcher Höhe sie Rückvergütungen erhält (BGH, Urteil vom 12.5.2009 – Az.: XI ZR 586/07). Nach Auffassung der Aachener Richter besteht insoweit ein Interessenkonflikt der Bank, der dem Kunden offen gelegt werden müsse, und zwar bei dem Erwerb jeder Kapitalanlage und zeitlich vor der Anlageentscheidung. Die Bank hatte in dem Verfahren nämlich eingeräumt, den Kunden vor dem Kauf der Zertifikate nicht über die Vertriebsprovisionen aufgeklärt zu haben, wohl aber mittels ihrer Broschüre „Informationen zum Wertpapiergeschäft“. Diese Broschüre soll dem Anleger im September 2007, also 7 Monate nach dem Kauf der Zertifikate, zugeschickt worden sein, was der Anleger allerdings bestreitet. Solch eine nachträgliche Aufklärung durch die Bank reiche aber ohnehin nicht aus, befanden die Richter.

„Auch wenn es sich bei dem Urteil um eine Einzellfallentscheidung handelt, lässt sich die für den positiven Ausgang maßgebliche Begründung des Gerichts auf viele Fälle geschädigter Anleger übertragen, die ihre Lehman-Zertifikate über die Dresdner Bank erworben haben“, erläutert der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Arne Podewils von der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte, die den Anleger vor dem Landgericht Aachen vertreten hat. Wir führen 20 Klageverfahren gegen die Commerzbank und in keiner dieser Fälle haben die Bankberater der Dresdner Bank die Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufgeklärt. Die Entscheidung des Landgerichts Aachen ist noch nicht rechtskräftig.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Rechtsanwalt Arne Podewils

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Tel: +49 211 280663 61

E-Mail: podewils@mzs-recht.de

Vera Treitschke, Presse und Kommunikation

Tel: + 49 211 280 663 62

E-Mail: treitschke@mzs-recht.de

Hinweise für die Redaktion:

mzs Rechtsanwälte, gegründet 1954 von Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer, ist eine mittelständische Kanzlei mit Sitz in Düsseldorf. Die Kanzlei wird seit 1996 von Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen geführt. Derzeit beraten 14 Anwälte Finanzdienstleistungsunternehmen, Initiatoren und Kapitalanleger auf dem Gebiet des Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerechts. Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie unter www.mzs-recht.de. Über aktuelle finanzmarktrechtliche Informationen informiert die Kanzlei auch auf ihrer Website www.finanzmarkt-recht.de.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell