mzs Rechtsanwälte: LG Aachen verurteilt Commerzbank wegen verschwiegener Bestandsprovision zum Schadensersatz

21.01.2011

Düsseldorf, 20.01.2011 – Mit Urteil vom 30.12.2010 – Aktenzeichen: 1 O 167/10 - hat das Landgericht Aachen die Commerzbank AG verurteilt, einem Anleger Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zu leisten. Der von mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf, vertretene Anleger hatte nach Beratung durch die von der Commerzbank übernommene Dresdner Bank Zertifikate von Lehman Brothers auf den Nikkei 225 Index erworben. Für den Vertrieb der Zertifikate erhielt die Dresdner Bank eine einmalige Vergütung von 3% und eine jährliche Bestandsprovision von 0,5%. Die einmalige Vergütung wurde nach dem Vortrag der Bank von ihr als Marge in den Verkaufspreis der Zertifikate eingerechnet, die Bestandsprovision war zusätzlich von Lehman Brothers an die Bank zu zahlen. Aufgeklärt wurde der Anleger weder über die einmalige Vergütung, noch über die Bestandsprovision. Das Landgericht sah sowohl in dem Verschweigen der Marge, als auch der Bestandsprovision eine Pflichtverletzung. Die Bank habe den Kunden über einen möglichen Interessenkonflikt aufgrund eigenen Umsatzinteresses aufklären müssen, begründete das Landgericht seine Entscheidung.

Während zur Marge bereits eine Vielzahl von Entscheidungen vorliegt, von denen ein Teil die Aufklärungspflicht bejaht, ein anderer Teil sie verneint, war die Frage der Aufklärungspflicht über die Bestandsprovision bislang nicht entschieden, sagt Rechtsanwalt Martin Wolters von mzs Rechtsanwälte. Wie die Rechtsanwältin der Bank in der mündlichen Verhandlung einräumte, gibt es noch weitere Zertifikate, bei denen die Dresdner Bank eine Bestandsvergütung erhielt. Die Entscheidung des Landgerichts Aachen dürfte daher Bedeutung über den Einzelfall hinaus haben.

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Rechtsanwalt Martin Wolters
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mzs Rechtsanwälte, gegründet 1954 von Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer, ist eine Spezialkanzlei für Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht mit Sitz in Düsseldorf. Die Kanzlei wird seit 1996 von Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen geführt. Derzeit beraten 15 Anwälte Finanzdienstleister, Vertriebe und Kapitalanleger. Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie unter www.mzs-recht.de. Über aktuelle finanzmarktrechtliche Themen informiert die Kanzlei auch auf ihrer Website www.finanzmarkt-recht.de und in ihrem Blog unter blog.mzs-recht.de.

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