mzs Rechtsanwälte: Neue Musterwiderrufsbelehrung ab 1. April 2008

02.04.2008

mzs Rechtsanwälte

Düsseldorf, 31.3.2008 - Die Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung tritt am 1. April 2008 in Kraft. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat mit dieser Neufassung auf Kritik aus Wirtschaft und Justiz reagiert, die die bisherige Musterwiderrufsbelehrung vielfach als unzureichend kritisiert haben. Mit der Neufassung möchte das BMJ diese Rechtsunsicherheit für Unternehmer und Verbraucher beseitigen. Unternehmer haben noch bis zum 1. Oktober 2008 Zeit, die Änderungen in ihren Belehrungen umzusetzen.

Die Musterwiderrufsbelehrung gilt für alle Unternehmer und Verbraucher, die Haustür- und Fernabsatzgeschäfte, wie Geschäfte über das Internet, abschließen. Denn in solchen Fällen steht den Verbrauchern ein Widerrufsrecht von zwei Wochen zu, über welches der Unternehmer belehren muss. Fehlt eine solche Widerrufsbelehrung oder wurde sie nur fehlerhaft erteilt, so sind die Verträge auch Jahre später noch widerrufbar. Hierdurch können Unternehmern empfindliche wirtschaftliche Schäden entstehen. Viele Unternehmer vertrauen deshalb auf die Musterwiderrufsbelehrung des BMJ - und wurden bislang zum Teil bitter enttäuscht, wenn Gerichte die Widerrufsbelehrung dennoch für unwirksam erklärt haben.

"Die neue Musterwiderrufsbelehrung wird zu mehr Rechtssicherheit führen", meint Rechtsanwalt Arne Podewils von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei mzs Rechtsanwälte. In seiner anwaltlichen Tätigkeit stelle er laufend fest, dass es Fondsinitiatoren und finanzierenden Banken trotz des bisherigen Musters nahezu unmöglich sei, gerichtsfeste Widerrufsbelehrungen zu formulieren. Die neue Musterwiderrufsbelehrung trage zwar vielen von Wirtschaft und Gerichten kritisierten Fehlern des bisherigen Musters Rechnung. Ein Unsicherheitsfaktor bleibt nach Auffassung des Düsseldorfer Anwalts allerdings bestehen: Die Musterwiderrufsbelehrung hat nach wie vor lediglich Verordnungsrang. Sie kann daher von einzelnen Gerichten immer noch als unzureichend oder fehlerhaft verworfen werden. Das BMJ hat aber bereits angekündigt, in einem zweiten Schritt das Muster in ein formelles Gesetz zu integrieren. Dieses Muster könnte dann nicht mehr durch Gerichtsentscheidungen verworfen werden.

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