Nachmann Insolvenzverwaltung: Anlegerklagen bei Falk-Immobilienfonds vor dem Abschluss

23.10.2009

Nachmann Insolvenzverwaltung

Zahlreiche Rechtsstreite vermieden durch 2400 Vergleiche mit Anlegern

München, den 21. Oktober 2009 Im Jahr 2005 war die Münchener Falk-Gruppe, die etwa 80 geschlossene Immobilienfonds mit einem Volumen von 3,2 Milliarden Euro aufgelegt hat, in Insolvenz geraten. Zum Insolvenzverwalter der Konzernmuttergesellschaft, der Asset- und Property-Management-Gesellschaften sowie der Falk-Fonds-Gesellschaften 71, 68, 59 und 40 mit mehr als 3.000 Anlegern wurde Rechtsanwalt Josef Nachmann bestellt. Er verlangte die Rückzahlung von Ausschüttungen, die die Anleger erhalten haben.

Die Zahlungsansprüche richteten sich gleichermaßen gegen alle Anleger der Fonds, weil die geleisteten Ausschüttungen nicht durch Gewinne gedeckt waren. Solche Ausschüttungen, die die Fonds von Beginn an geleistet haben, sind aus dem Vermögensstamm der Fonds gezahlt worden. Die Anleger haben auf diese Weise die von ihnen im Rahmen der Anteilszeichnung bereits erbrachte Einlage wieder zurückerhalten. In rechtlicher Hinsicht handelte es sich also um einen Anspruch auf Wiederauffüllung des von den Anlegern übernommenen Haftkapitals. Diese Ausschüttungen musste der Insolvenzverwalter zurückverlangen, um damit die gesetzlich geschützten Gläubiger der insolventen Fonds zu befriedigen.

Bemühungen des Insolvenzverwalters, eine Möglichkeit zur gütlichen Einigung zu eröffnen, hatten bei den Falk-Fonds 71, 68 und 59 zu einem Ergebnis geführt. Den Anlegern konnten nach Abstimmung mit den Fonds-Gläubigern Vergleiche angeboten werden, wonach der Insolvenzverwalter bei sofortiger und freiwilliger Zahlung auf einen Teilbetrag verzichtete. Beim Falk-Fonds 40 hatten die Insolvenzgläubiger dagegen diese Möglichkeit nicht eröffnet.

Gegen säumige Anleger hat der Insolvenzverwalter mehr als 2.000 Gerichtsverfahren anstrengen müssen, die allerdings größtenteils durch Vergleiche beendet werden konnten. Zwischenzeitlich haben sich 17 der 23 deutschen Oberlandesgerichte mit dem Sachverhalt beschäftigt und fast durchgängig zu Gunsten des Insolvenzverwalters entschieden. Derzeit stehen in sieben Revisionsverfahren Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof aus, die in den nächsten Monaten erwartet werden.

Rechtlich stehen dabei mehrere Fragen zur Überprüfung an: Ein Oberlandesgericht hatte entgegen der Auffassung des Insolvenzverwalters angenommen, die Anleger könnten mit Schadensersatzansprüchen aufrechnen. Ein anderes Oberlandesgericht war der Meinung, die Beteiligung der Anleger an den Fonds sei schon grundsätzlich unwirksam, weil die im Handelsregister eingetragene und mittlerweile selbst insolvente Treuhandkommanditistin Prometa bei der Übernahme ihrer Aufgaben gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen habe. Schließlich hatten viele Anleger nicht zahlen wollen, weil sie der Auffassung waren, die Ansprüche des Insolvenzverwalters seien verjährt. Der Insolvenzverwalter geht aber davon aus, dass es sich bei den genannten Auffassungen der beiden Oberlandesgerichte um Einzelmeinungen handelt und dass der Bundesgerichtshof die Entscheidungen der zahlenmäßig deutlich überwiegenden Oberlandesgerichte und das wirtschaftliche Ergebnis zu seinen Gunsten bestätigen wird.

Für die zahlenmäßige Betrachtung der Falk-Verfahren verweisen wir auf die beigefügte Dokumentation.

Die Entscheidungen werden weit über die Falk-Fonds hinaus Bedeutung erlangen und möglicherweise die Weiterentwicklung der gesamten Branche der geschlossenen Fonds beeinflussen.

Neben den vielen Klageverfahren ist es dem Insolvenzverwalter Nachmann aber auch gelungen, verschiedene Fondsgesellschaften im Rahmen des geltenden Insolvenzrechts ohne Zerschlagung abzuwickeln. So konnte der Falk-Fonds 77 im Rahmen eines vorläufigen Insolvenzverfahrens saniert werden und beim Falk-Fonds 81 konnten im eröffneten Insolvenzverfahren die Immobilien so erfolgreich verwertet werden, dass sogar Nachranggläubiger noch teilweise befriedigt wurden.

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