Nachmann Insolvenzverwaltung: Ausschüttungsrückforderung bei Falk Fonds 68 und 71 - Landgericht Berlin entscheidet für den Insolvenzverwalter

19.03.2007

Nachmann Insolvenzverwaltung

München, den 16.03.2007 Im Herbst 2006 hat Rechtsanwalt Josef Nachmann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Falk Beteiligungsgesellschaft 71 GmbH & Co. KG alle Anleger des insolventen Immobilienfonds aufgefordert, etwa € 12 Mio., die die Anleger seit dem Jahr 2000 als Ausschüttungen erhalten haben, in die Insolvenzmasse zurück zu zahlen. Diese Gelder werden zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger benötigt. Mehr als 1.000 säumige Anleger musste der Insolvenzverwalter daraufhin gerichtlich in Anspruch nehmen.

Nunmehr hat das Landgericht Berlin einer Anlegerin die von ihr beantragte Prozesskostenhilfe verweigert und am 13.03.2007 in einem umfangreich begründeten Beschluss (27 O 1283/06) entschieden, dass die „Rechtsverfolgung der Beklagten keine hinreichende Aussicht auf Erfolg“ habe. Die Anlegerin hatte sich auf ihre Gutgläubigkeit bei Erhalt der Zahlungen berufen, die Verjährung des Anspruches eingewandt und mit Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern aufgerechnet. Schließlich vertrat die Beklagte auch die Auffassung, dass sie schon deswegen nicht zur Zahlung verpflichtet sei, weil nicht sie selbst, sondern nur die Beteiligungstreuhänderin im Handelsregister eingetragen war. Keine Einwendung der Beklagten ist nach der ausführlich begründeten gerichtlichen Entscheidung geeignet, den Anspruch des Insolvenzverwalters abzuwehren. Auch die Landgerichte Karlsruhe, Würzburg, Landshut u.a. haben der Klage in den bisherigen mündlichen Verhandlungen gute Erfolgsaussichten beigemessen. Der im Januar vom Insolvenzverwalter mit Zustimmung der Insolvenzgläubiger allen Anlegern des Falk Fonds 71 angebotene Vergleich, nach dem die Anleger durch Rückzahlung von 55 % der erhaltenen Ausschüttungen bis Ende Februar das Gerichtsverfahren beenden konnten, war bereits von mehreren anderen Gerichten als „faires“ und „sehr gutes“ Angebot bezeichnet worden. Die Entscheidung des Landgerichts Berlin bestätigt diese Einschätzung. Die Anleger des Falk Fonds 68 haben noch bis zum 10.04.2007 Zeit, einen entsprechenden Vergleich mit dem Insolvenzverwalter abzuschließen.

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